Keine Kfz-Briefe mehr bei 125ern?

  • #1

    Hallo zusammen,


    ich habe mir einen neuen 125er Roller gekauft, eben die Papiere fürs Anmelden geholt und dabei erfahren, dass es für 125er keine Briefe mehr gibt, nur noch Coc und eine Bescheinigung, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt.


    Weiß da jemand mehr zu?


    Thx

    Cu Mick
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    Ich fahr zur Hölle, braucht wer was?

  • #2

    War bei meinem Anhänger auch so.

    Hast Du das Moped verkauft? Als ich den N-Max von Yamaha gefahren bin während meine XSR inspektiert wurde wußte ich recht schnell, dass das "N" wohl für not steht.


    Entspannte Grüße
    Stoppelhopser

    Ich kann gut Mitmenschen umgehen.

  • #7

    habe interessehalber mal recherchiert

    ist wohl seit 2005 so:


    Ausnahmen vom Zulassungsverfahren sind u.a.

    Leichtkrafträder

    Anhänger-Arbeitsmaschinen

    Sportanhänger


    Diese Fahrzeuge sind zulassungsfrei, benötigen allerdings eine Betriebserlaubnis und sind kennzeichenpflichtig. Für diese Fahrzeuge wird keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgefertigt, die Betriebserlaubnis ist ausreichend. Diese Fahrzeuge sind versicherungspflichtig, steuerfrei und müssen regelmäßig zur HU. In die Zulassungsbescheinigung Teil I für diese zulassungsfreien Fahrzeuge wird im Feld 16 „Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II“ der Eintrag „OHNE-ZF-“ vorgenommen.

    Cu Mick
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    Ich fahr zur Hölle, braucht wer was?

  • #8

    Das kann aber nicht für alle Anhänger gelten. Mein Anhänger hat im Jun den ersten TÜV bekommen. Ist nun gut 3 Jahre alt. Er ist ein ungebremster 750 Kg Anhänger der Fa. Stema. Der hat einen gewöhnlichen KFZ Brief und nach Anmeldung habe ich auch die gewöhnliche gefaltete Zulassung bekommen.

    Eine reine Betriebserlaubnis mit Versicherungskennzeichen kenne ich nur bei Mopeds.


    https://www.pulverschein.de/PKW-Anhaenger.JPG

  • #9

    Ist ja auch kein Sportanhänger oder Anhänger-Arbeitsmaschine, sondern ein Transportanhänger. :)

  • #10

    Wenn ich denn Alufelgen mit Breitreifen dran schraube und ein paar Rallyestreifen drauf klebe, gilt er dann als solcher?

    Nebenbei bemerkt - ich zahle dafür 13 € Versicherung und 26 € Steuern pro Jahr.

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