Keine Kfz-Briefe mehr bei 125ern?
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#4 War bei meinem Anhänger auch so.
Ich habe einen Anhänger vor gut 3 Jahren gekauft und da war ein KFZ Brief dabei.
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#7 habe interessehalber mal recherchiert
ist wohl seit 2005 so:
Ausnahmen vom Zulassungsverfahren sind u.a.
Leichtkrafträder
Anhänger-Arbeitsmaschinen
Sportanhänger
Diese Fahrzeuge sind zulassungsfrei, benötigen allerdings eine Betriebserlaubnis und sind kennzeichenpflichtig. Für diese Fahrzeuge wird keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgefertigt, die Betriebserlaubnis ist ausreichend. Diese Fahrzeuge sind versicherungspflichtig, steuerfrei und müssen regelmäßig zur HU. In die Zulassungsbescheinigung Teil I für diese zulassungsfreien Fahrzeuge wird im Feld 16 „Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II“ der Eintrag „OHNE-ZF-“ vorgenommen.
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#8 Das kann aber nicht für alle Anhänger gelten. Mein Anhänger hat im Jun den ersten TÜV bekommen. Ist nun gut 3 Jahre alt. Er ist ein ungebremster 750 Kg Anhänger der Fa. Stema. Der hat einen gewöhnlichen KFZ Brief und nach Anmeldung habe ich auch die gewöhnliche gefaltete Zulassung bekommen.
Eine reine Betriebserlaubnis mit Versicherungskennzeichen kenne ich nur bei Mopeds.
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