Keine Kfz-Briefe mehr bei 125ern?

  • #1

    Hallo zusammen,


    ich habe mir einen neuen 125er Roller gekauft, eben die Papiere fürs Anmelden geholt und dabei erfahren, dass es für 125er keine Briefe mehr gibt, nur noch Coc und eine Bescheinigung, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt.


    Weiß da jemand mehr zu?


    Thx

    Cu Mick
    ____________________________________

    Ich fahr zur Hölle, braucht wer was?

  • #2

    War bei meinem Anhänger auch so.

    Hast Du das Moped verkauft? Als ich den N-Max von Yamaha gefahren bin während meine XSR inspektiert wurde wußte ich recht schnell, dass das "N" wohl für not steht.


    Entspannte Grüße
    Stoppelhopser

    Ich kann gut Mitmenschen umgehen.

  • #4

    Ich habe einen Anhänger vor gut 3 Jahren gekauft und da war ein KFZ Brief dabei.

    Aktuell: Yamaha XSR 900 Metal Garage, Royal Enfield Himalayan, Indian Scout Bobber
    Früher: Kreidler RS, Honda CB 50, Honda CB 250N, BMW R 45, Suzuki GSX 750EF, Suzuki GSX-R 750R, BMW R 1100 RS, BMW F 650, BMW K 1200 RS Yamaha R1, Yamaha FZS 600 Fazer, Yamaha FZS 1000 Fazer und Skyteam 125 (das war ein Ausrutscher).

  • #7

    habe interessehalber mal recherchiert

    ist wohl seit 2005 so:


    Ausnahmen vom Zulassungsverfahren sind u.a.

    Leichtkrafträder

    Anhänger-Arbeitsmaschinen

    Sportanhänger


    Diese Fahrzeuge sind zulassungsfrei, benötigen allerdings eine Betriebserlaubnis und sind kennzeichenpflichtig. Für diese Fahrzeuge wird keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgefertigt, die Betriebserlaubnis ist ausreichend. Diese Fahrzeuge sind versicherungspflichtig, steuerfrei und müssen regelmäßig zur HU. In die Zulassungsbescheinigung Teil I für diese zulassungsfreien Fahrzeuge wird im Feld 16 „Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II“ der Eintrag „OHNE-ZF-“ vorgenommen.

    Cu Mick
    ____________________________________

    Ich fahr zur Hölle, braucht wer was?

  • #8

    Das kann aber nicht für alle Anhänger gelten. Mein Anhänger hat im Jun den ersten TÜV bekommen. Ist nun gut 3 Jahre alt. Er ist ein ungebremster 750 Kg Anhänger der Fa. Stema. Der hat einen gewöhnlichen KFZ Brief und nach Anmeldung habe ich auch die gewöhnliche gefaltete Zulassung bekommen.

    Eine reine Betriebserlaubnis mit Versicherungskennzeichen kenne ich nur bei Mopeds.


    https://www.pulverschein.de/PKW-Anhaenger.JPG

    Aktuell: Yamaha XSR 900 Metal Garage, Royal Enfield Himalayan, Indian Scout Bobber
    Früher: Kreidler RS, Honda CB 50, Honda CB 250N, BMW R 45, Suzuki GSX 750EF, Suzuki GSX-R 750R, BMW R 1100 RS, BMW F 650, BMW K 1200 RS Yamaha R1, Yamaha FZS 600 Fazer, Yamaha FZS 1000 Fazer und Skyteam 125 (das war ein Ausrutscher).

  • #9

    Ist ja auch kein Sportanhänger oder Anhänger-Arbeitsmaschine, sondern ein Transportanhänger. :)

  • #10

    Wenn ich denn Alufelgen mit Breitreifen dran schraube und ein paar Rallyestreifen drauf klebe, gilt er dann als solcher?

    Nebenbei bemerkt - ich zahle dafür 13 € Versicherung und 26 € Steuern pro Jahr.

    Aktuell: Yamaha XSR 900 Metal Garage, Royal Enfield Himalayan, Indian Scout Bobber
    Früher: Kreidler RS, Honda CB 50, Honda CB 250N, BMW R 45, Suzuki GSX 750EF, Suzuki GSX-R 750R, BMW R 1100 RS, BMW F 650, BMW K 1200 RS Yamaha R1, Yamaha FZS 600 Fazer, Yamaha FZS 1000 Fazer und Skyteam 125 (das war ein Ausrutscher).

  • Hey,

    dir scheint die Diskussion zu gefallen, aber du bist nicht angemeldet.

    Wenn du ein Konto eröffnest merken wir uns deinen Lesefortschritt und bringen dich dorthin zurück. Zudem können wir dich per E-Mail über neue Beiträge informieren. Dadurch verpasst du nichts mehr.


    Jetzt anmelden!