Gelbes Licht legal - einfach H4-Leuchtmittel wechseln

  • #1

    [UPDATE bitte beachten]

    Die im Post angegebenen "Osram Fog Breaker" sind nicht zugelassen für die Nutzung im öffentlichen Strassenverkehr der EU-Mitgliedsstaaten und weiterer Länder.


    Zugelassen sind nur Leuchtmittel mit entsprechendem Prüfzeichen - unabhängig davon, ob sie leicht bläulich, gelblich oder reinweiss leuchten sollten. Wichtig für uns Konsumenten ist eine glaubwürdige Produktbezeichnung entsprechend der Symboldarstellung im Link.


    Zulassungszeichen


    Ein Beispiel für ein zugelassenes Leuchtmittel, dass extra für Motorräder entwickelt wurde und einen Farbanteil hat, der gelblich-orange leuchtet findet Ihr hier: *drück_mich_feste*




    Ursprünglicher Post:


    Hallo Leute


    Ich komme ja eigentlich aus der CafeRacer Szene und muss schon mit Bedauern feststellen dass es auch hier in der Schweiz illegal ist, eine gelbe Streuscheibe im Hauptscheinwerfer zu haben - es sei denn, es handelt sich um einen Oldtimer. :icon-cry:


    Also was tun, wenn man zumindest ETWAS gelber in die Nacht blinzeln will?


    Tja...da gibt es eine legale Möglichkeit: Einfach das Leuchtmittel tauschen :icon-idea:


    ...seht selbst....

  • #3

    Eine wirklich gute Lösung des Problems ;) Ich wusste gar nicht das es solche Birnen gibt. Der Effekt kommt zwar nur während der Fahrt zur Geltung aber das reicht ja dafür das es legal ist.

    also known as Lucky Sascha, :D


    Wenn man rechts dreht, wird die Landschaft schneller 8-)

  • #4

    Hey Sascha


    Die gelben Birnen sind mittlerweile nur noch direkt aus Asien zu beziehen - Osram und Philips haben die Herstellung eingestellt. Ich habe gelesen, dass die Überbleibsel einer französischen Regelung sind, die noch vor einigen Jahren galt.


    Ich habe das Licht natürlich noch nicht während einer Fahrt ausprobieren können, aber ich schreib hier noch meine Erfahrungen rein.


    Übrigens gibt es auch noch andere Leuchtmittel, die in Richtung gelb-orange gehen.


    *drück_mich_feste*


    Gruss,


    Sebastian

  • #5


    Jetzt wo du's sagst...Renault hatte soweit ich weiß bis in die 90er Jahre bei einigen Modellen gelbe Fahrscheinwerfer und teilweise auch Nebelscheinwerfer. Unterliegen eigentlich die gelben Birnen einer Art Betriebserlaubnis?

    also known as Lucky Sascha, :D


    Wenn man rechts dreht, wird die Landschaft schneller 8-)

  • #6

    Sascha...ich lauf jetzt noch mal in die Garage.


    Auf der Verpackung habe ich nichts auffälliges gesehen, aber die Glühbirne muss ja ein E-Prüfzeichen haben.


    Bis später.


    [Update]


    Mist!! - Die Osram Fog Breaker haben keine E-Kennzeichnung und sind somit nicht im Strassenverkehr zulässig. Die Verpackung lässt leider nicht darauf schliessen (ich habe wohl eine ältere Packung bekommen, neuere Lieferungen haben scheinbar ein "off-road only" drauf).


    Also Leute...sieht schön aus, ist aber nicht legal. :evil:


    Ich tausche gegen die orangefarbenen Motovision. Die gibt es eben mit Prüfzeichen.

  • #7

    Hier mal ein kurzer Auszug zum rechtlichen Sachverhalt:


    "Sofern die Birne über ein E-Prüfzeichen verfügt, muss der Fahrzeugführer nach § 19 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 3, Ziffer 2 und Abs. 4 StVZO keine Kopie der EG-Betriebserlaubnis beziehungsweise der Übereinstimmungsbescheinigung vorweisen können. Ist der Verwendungsbereich der Birne jedoch eingeschränkt, so hat der Hersteller nach § 6 Abs. 2 EG-FGV Angaben über die Beschränkungen und Vorschriften zum Einbau mitzuliefern"


    Das heißt wenn sie ein E-Prüfzeichen hat brauchst du keinen Nachweis (ABE o.ä.) mitführen. Ich hab grad mal kurz ebay durch geschaut..es gibt diese gelben Birnen mit E Prüfzeichen ;) Ich würde bei Verwendung einer solchen Birne die E-Prüfnummer auf einem Zettel notieren und zu den Fahrzeug Papieren hinzufügen für eine eventuelle Verkehrskontrolle..wenn das dem Beamten nicht reicht, müsstest sie ausbauen und vorzeigen :(

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  • #9

    Hallo Zusammen...
    Ihr könnt so viele ABE-Nummern haben wie ihr wollt, in Deutschland ist devinitiv nur weißes Licht nach vorne zulässig :!: (siehe auch Par. 50 Abs. 1 StVZO)


    Ich weiß... jetzt kommen welche und sagen, wieso... es gibt doch dieses Xenon-Blau usw.
    Ja... aber dieses Lampen gelten alle als Weißlicht, die nur in der Kelvin-Zahl variieren.
    Andersfarbene Lampen sind in D devinitiv nicht erlaubt.

    Viele Grüße Charlie


    ..immer dran denken, wer später bremst, ist länger schnell 8-)

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