Alles anzeigenIch habe das ja nur erfahren, weil ich zwei mal gelasert wurde. Einmal von hinten und das zweite Mal von vorne. Wenn Dich die Rennleitung lasert, muß sie Dich auch anhalten, sonst gilt das nicht. Wenn Du also von hinten gelasert wirst und im weiteren Strassenverlauf nicht noch ein Ableger der Rennleitung lauert bekommt man sowas nicht mit.
In Österreich ist das so wie du sagt nicht korrekt. Wenn ein Polizist dich mit einem geeichten Gerät lasert und dein Kennzeichen notiert, bekommst du dann einfach eine Strafe zugeschickt. Die kann man dann beeinspruchen, wobei die Aussage des Polizist als Beweis gilt ... da das Gegenteil zu beweisen ist schwer.
Wichtig zu wissen: Dieser Geschwindigkeitsmesser, misst nur die Geschwindigkeit und macht nicht, wie zB. ein Radargerät, ein Foto. Heißt, wenn der Polizist dein Kennzeichen nicht erkennen kann, dann kann er dich nur aufhalten.