Hab auch mal im Paragraph 10 FZV der oben verlinkt ist (danke!) gelesen...
Es werden nur die 30°zur Längsachse und 200 mm (mindest-)Abstand des Kennzeichenrands bzgl "Bodenfreiheit" erwähnt.
Müsste tatsächlich der Grund sein für die nicht vorhandene Zulassung im Sinne der StVO laut Text von der evotech-Seite.
Black Dog: bei dir hat es ja gefunzt, oder? Hab Mal was von 38°gelesen in einem anderen Post.
Neben dem Kzh von k-maxx find ich den von evotech einfach nur geil. Der Fender am Heck bleibt bei diesem halt dran.
Thx!!