Relevant ist vor allem, ob es sich dabei um eine "leuchtende Fläche" (Reflektor, Spiegel) oder "Lichtaustrittsfläche" (Scheibe) handelt. Wenn die Fläche vorher schon "undurchsichtig" war, ist die Farbe erstmal egal. Durch das Folieren wird auch die Beschaffenheit des Bauteils als ganzes auch nicht absehbar verändert (Schleifen, Lackieren, Lösemittel hat ggf. Auswirkungen auf Bruchsicherheit usw.).
Da das Teil aber auch offenbar nur dekorativ über dem eigentlichen Rücklicht angebracht ist, würde ich das nicht mal als Teil des Rücklichts (im Sinne der Funktion) betrachten sondern höchstens als eine Art "Scheinwerferblende" (vgl "Böser Blick") diese dürfen farblich im Rahmen der Gesetze (wie Aries ja gesagt hatte) frei gestaltet werden.