Also das mit dem Fahrtenbuch ist meiner Meinung nach schonmal quatsch, die entsprechende Rechtgrundlage dafür ist noch immer die selbe und der "Aufwand" war noch nie besonders groß, da dies seit je her die zuständige Landesbehörde entscheidet. Entsprechende Urteile setzen hier regelmäßig einen Verstoß mindestens im Punktebereich vorraus.
Ich finde das als Konsequenz gegenüber dem Fahrzeughalter auch eine absolut legitime Maßnahme, wenn der seiner Mitwirkungspflicht und Verantwortung nicht nachkommt bei der Ermittlung des Fahrzeugführers zu helfen....
Dass bei Lasermessungen nicht rausgezogen und vor Ort belehrt wird ist schon immer eine Sauerei was den Erziehungseffekt angeht, das ist aber auch nichts Neues.