Beiträge von einspurig

    Ich habe es auch nur zur Diskussion gestellt, da ich persönlich diese Informationen aus dem letzten Kurs interessant finde.


    Das stand bei mir nie zur Debatte! Und an dem "so gut man kann", kann man stetig etwas verbessern.


    Etwas hyperbolisch ausgedrückt. Ich finde, alle 1-2 Jahre sollte Pflicht für jeden sein und wird ohnehin von vielen Arbeitsgebern angeboten. Im Fall der Fälle macht man das nicht nur für Fremde, sondern für Frau, Kind, Eltern, Großeltern....


    Klipp und klar ausgedrückt, für mangelnde Lesekompetenz kann ich nichts! Aus meiner Sicht habe ich es eindeutig formuliert und keine Behauptungen aufgestellt. Ich wäre auch froh, wenn jemand mit Fachkenntnissen Licht in das Dunkel bringen würde und nicht jemand ohne Fachkenntnisse es als "Blödsinn" abtut. Hätte ich es nicht während eines Ersthelfer-Kurses gehört, würde ich dem auch keinerlei Bedeutung beimessen.


    Zudem finde ich die Theorie fragwürdig, dass sich jemand strafbar macht, aus Angst sich strafbar zu machen :/


    Ich versuche es mal noch klarer auszudrücken: Mir ging es nur darum, dass man sich eventuell an einige wenige Grundsätze halten sollte bei der 1. Hilfe um später nicht eventuell Probleme zu bekommen. Und mit Problemen meine ich keine Verurteilung.

    Ist strafbar...zum Glück.


    Hab eben mit meiner Frau drüber gequatscht und ihr wurde es auch so beigebracht (anderer Arbeitgeber, andere Ausbilder). Essen/Trinken nur anreichen, keine Medikamente, keine Desinfektionsmittel und der Helm bleibt auf der Rübe, wenn er nicht zwingend runter muss.


    Soll ja auch nicht bedeuten, dass man im Bau landet, wenn man es trotzdem macht. Nur, dass man sich - eventuell - viel Ärger sparen und trotzdem genauso gut helfen kann. Wäre wirklich spannend zu wissen, wie die Sachlage da wirklich ist, z.B. alte Freisprüche/Urteile zu diesem Thema. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Dozenten solche Dinge grundlos unterrichten.


    EDIT

    So alt ist die nicht...steht auch bei der DGUV:


    Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn dem Ersthelfer oder der Ersthelferin persönlich vorgeworfen werden kann, einfachste Überlegungen nicht angestellt bzw. Regeln der Ersten Hilfe, die allgemein einleuchten, nicht beachtet zu haben. Das Fehlen von Wissen und Erste-Hilfe-Praktiken kann ihm oder ihr grundsätzlich nicht als grobe Fahrlässigkeit angelastet werden. Grobe Fahrlässigkeit liegt nur in Ausnahmefällen vor. Dies kann z. B. der Fall sein, wenn der Ersthelfer oder die Ersthelferin es unterlässt, die Unfallstelle auf einer dicht befahrenen Straße abzusichern bzw. absichern zu lassen – obwohl die Möglichkeit dazu besteht (Warndreieck, anderes Fahrzeug) – und dadurch ein nachfolgendes Fahrzeug in die Unfallstelle hinein fährt, das weiteren Personenschaden verursacht.


    Wer entscheidet jetzt, ob "Ersthelfer oder der Ersthelferin persönlich vorgeworfen werden kann, einfachste Überlegungen nicht angestellt bzw. Regeln der Ersten Hilfe, die allgemein einleuchten, nicht beachtet zu haben.."?


    Richtig. Und auf diesem Stuhl möchte ich ungern sitzen, auch wenn für den Ersthelfer entschieden wird. Aber dennoch, die Überlegung OB man hilft, sollte nie im Raum stehen.


    Ja, der Annahme war ich bis zum letzten Kurs eigentlich auch. Unsere Dozentin, welche auf mich eigentlich sehr fachkundig wirkte, hatte aber einige Beispiele gebracht, die dem widersprechen. Liest man sich die Ausführungen der DGUV durch, hört sich das aber auch so an, wie in deinem Beitrag. Kann natürlich auch sein, dass die Dame Bulls**t erzählt hat.


    Ich möchte damit aber in keinem Fall dazu beitragen, dass auch nur eine Person eine Sekunde länger überlegt, ob sie hilft!!!

    Die rechtlichen Aspekte würde ich mir in deinem Beitrag noch wünschen. Mich haben diese beim letzten Ersthelfer-Lehrgang etwas erschrocken.


    Als kurze Zusammenfassung (ohne Gewähr):

    Gibt es keine Indikation (Erbrechen, Herzdruckmassage notwendig), die das Abnehmen direkt begründet, bleibt der Helm immer auf. Auch wenn der/die Verunfallte euch bittet, diesen zu entfernen. Das macht er/sie dann maximal selbst. Gleiches gilt für Essen, Getränke oder gar Medikamente. Diese Dinge niemals aktiv verabreichen, maximal anreichen. Kommt es später zu Komplikationen, z.B. wenn der/die Verunfallte die Verletzung der HWS selbst nicht bemerkt, Notfallmedikamente nicht wirken oder er/sie am "Snack" erstickt, habt ihr ein ernsthaftes Problem vor Gericht!


    Grundsatz: Leben vor Behinderung (Erbrochenes im Helm => Halsverletzung "egal")


    Zum Abziehen des Helmes haben wir die Info erhalten, dass Verletzungen der HWS bei Zug nicht schlimmer werden, lediglich bei Bewegungen nach links, rechts, oben und unten sowie Drehungen des Kopfes.


    Wie gesagt, alles ohne Gewähr....das waren nur die Sachen, die mir im Kopf geblieben sind.

    Hattest Du das mal probiert? Für Lenkerendenspiegel mit Klemmung benötigt man eigentlich noch ein spezielles Lenkerende von Highsider. Dieser Adapter sollte eigentlich nur die Adaption von M16 auf M6 machen. Die "Verdickung" sollte lediglich dem Zylinderkopf der serienmäßigen M16 Schraube entsprechen.

    Eigentlich wollte ich - sobald die Heizgriffe da sind - genau mit diesen beiden Adaptern auf Lenkerendenspiegel von Highsider umbauen, daher verwirrt mich das jetzt etwas :D

    Ja, bisher haben sich alle über diesen Absatz gewundert, inkl. Fahrlehrer. Das Pinlock ist klar.

    Sinn macht das für mich auch nur sehr begrenzt, da Pinlock doch gerade ab Dämmerung - da wird es ja bekanntlich kühler - und bei Regen Sinn machen sollte.


    Da bin ich 100% bei dir.


    Ja, aber nur die minimal getönten haben ECE, zumindest was ich bisher gesehen habe. Alles was wirklich auffällig dunkler oder verspiegelt ist habe ich noch nie mit ECE gesehen. War auch nur eine Frage aus Interesse. Was wäre in der Nacht eigentlich die zu erwartende Strafe, von der Schuldfrage bei Unfällen und dem Unsinn sich die Sicht zu verbauen mal abgesehen? Fahren ohne geeigneten Helm?

    Die "Legalität" ab Dämmerung kann man sich mit Pinlock (auch wenn Pinlock hier nicht das Hauptthema ist) ohnehin knicken.

    Abseits davon, gibt es überhaupt stärker getönte oder verspiegelte Visiere mit ECE?


    Auszug aus der Packungsbeilage von meinem Pinlock zum Shoei NXR:


    Nur tagsüber benutzen. Niemals die beschlaghemmende PINLOCK® „EVO“ Scheibe bei Nacht

    benutzen. Wenn Sie die beschlaghemmende PINLOCK® „EVO“ Scheibe zusammen mit einem

    durchsichtigen Visier nutzen, wird die Lichtdurchlässigkeit bei ungefähr 80 % liegen. Dieser Wert

    liegt unter den vorgeschriebenen Lichtdurchlässigkeitsnormen der USA (VESC-8, 85 %) oder

    Europas (ECE R22, 80 %) und ist dort deswegen nur bei Tage zur Benutzung freigegeben.


    Das wird vermutlich auf den Großteil aller Visiere zutreffen (unterstelle ich - Kraft meiner Wassersuppe - jetzt einfach mal).