Beiträge von einspurig

    Ich glaube, wenn man die Sache anders aufrollt, bekommen wir einigermaßen Konsens....mal ganz weit weg vom "was dürfen Ersthelfer?"....


    Dem Motorradfahrer aus deinem Beispiel zu helfen ist klar.

    Besser helfen tut man, wenn man diese Unterscheidung (zwischen Helm ab oder nicht) treffen kann, darum geht es hier ja auch.

    Und jetzt unterstelle ich einfach mal ganz frech, dass es noch mehr Situationen gibt, in denen man besser helfen kann und nicht "nur" helfen.

    Und, sorry, aber da bin ich wieder bei den Hinweisen aus dem Kurs. Denn diese werden sicher darin begründet sein, dass man der Person dadurch (im Zweifel) besser hilft. Das Thema Aspirin und Schlaganfall hatten wir auch. Es war mir vorher auch nicht bewusst, dass man damit entweder helfen, oder das genaue Gegenteil bewirken kann. Und genau aus diesem Grund bin ich gerne bei den Kursen. Man lernt einfach immer mal wieder neue Dinge, über die man vorher nicht nachgedacht hat, was im Zweifel ein Leben rettet.

    Was? Da werden seit 15 Jahren Kinder entführt? Danke für deinen Hinweis, da muss ich direkt alle Bekannten in meiner Telegram-Gruppe warnen :D

    Danke fürs Klarstellen :thumbup: . Da ich in diesem Thread der Einzige bin, der etwas in "Frage stellt", habe ich mich aber angesprochen gefühlt. :D


    Abseits von diesem Thread: Natürlich, Methodenkompetenz ist ein seltenes Gut geworden. Da stimme ich dir absolut zu.


    Ich finde es aber sehr schwierig, wenn man sich nicht sachlich über ein Thema austauschen kann oder Dinge sogar hinterfragen darf, nur weil es Leute geben könnte, die es falsch verstehen könnten oder sogar die ganze Sache (1. Hilfe) an sich dadurch ablehnen. Man hilft gefälligst, Punkt. Und sei es nur die 112 zu wählen und der Person Beistand zu leisten bis Hilfe vor Ort ist.


    Klar, der Splitter ist keine Notlage, keine Frage. In der Schule unserer Tochter haben wir aber ein Kind mit einer schweren Allergie und einem Notfallmedikament im Klassenzimmer. Auch hier empfand ich ganzen Regelungen dazu als "beachtlich" und nicht unbedingt logisch, wenn man helfen möchte. Diese - aus meiner Sicht - irrsinnige Regelung mit den Splittern (was im besten Fall eine Sepsis verhindert) verstehe ich rein logisch auch nicht.


    Bei der Wiederbelebung geht ab und an mal eine Rippe krachen, das haben wir alle schon gehört. Auch, dass man dafür nicht belangt werden kann. Das steht wohl auch außer Frage. Allerdings kommt zwischen dem Beispiel Splitter und der Wiederbelebung eine ganz Menge an möglichen Maßnahmen. Und genau hier haben wir (meine Frau und ich) den gleichen Stand aus 2022 von unterschiedlichen Dozenten: Was nicht notwendig ist, um direkten Schaden von der Person abzuwenden, wird auch nicht gemacht. Und damit meine ich keine Herzdruckmassage (diese wäre natürlich notwendig), sondern Dinge wie Essen, Trinken, Aspirin, Desinfektionsmittel, Umlagern bei möglicher Verletzung der Wirbelsäule, etc.

    Oh, Polemik....klasse!


    Genau, und solche Beiträge haben dann sicher auch NULL Wahrheitsgehalt??? Meine Frau darf einem Kind nicht mal einen Splitter aus der Hand ziehen! Ist zwar kein medizinischer Notfall, aber wenn es selbst da schon Probleme gibt, finde ich die Diskussion über Maßnahmen, die man lieber lassen sollte, doch sehr gerechtfertigt.

    Ich habe es auch nur zur Diskussion gestellt, da ich persönlich diese Informationen aus dem letzten Kurs interessant finde.


    Das stand bei mir nie zur Debatte! Und an dem "so gut man kann", kann man stetig etwas verbessern.


    Etwas hyperbolisch ausgedrückt. Ich finde, alle 1-2 Jahre sollte Pflicht für jeden sein und wird ohnehin von vielen Arbeitsgebern angeboten. Im Fall der Fälle macht man das nicht nur für Fremde, sondern für Frau, Kind, Eltern, Großeltern....


    Klipp und klar ausgedrückt, für mangelnde Lesekompetenz kann ich nichts! Aus meiner Sicht habe ich es eindeutig formuliert und keine Behauptungen aufgestellt. Ich wäre auch froh, wenn jemand mit Fachkenntnissen Licht in das Dunkel bringen würde und nicht jemand ohne Fachkenntnisse es als "Blödsinn" abtut. Hätte ich es nicht während eines Ersthelfer-Kurses gehört, würde ich dem auch keinerlei Bedeutung beimessen.


    Zudem finde ich die Theorie fragwürdig, dass sich jemand strafbar macht, aus Angst sich strafbar zu machen :/


    Ich versuche es mal noch klarer auszudrücken: Mir ging es nur darum, dass man sich eventuell an einige wenige Grundsätze halten sollte bei der 1. Hilfe um später nicht eventuell Probleme zu bekommen. Und mit Problemen meine ich keine Verurteilung.

    Ist strafbar...zum Glück.


    Hab eben mit meiner Frau drüber gequatscht und ihr wurde es auch so beigebracht (anderer Arbeitgeber, andere Ausbilder). Essen/Trinken nur anreichen, keine Medikamente, keine Desinfektionsmittel und der Helm bleibt auf der Rübe, wenn er nicht zwingend runter muss.


    Soll ja auch nicht bedeuten, dass man im Bau landet, wenn man es trotzdem macht. Nur, dass man sich - eventuell - viel Ärger sparen und trotzdem genauso gut helfen kann. Wäre wirklich spannend zu wissen, wie die Sachlage da wirklich ist, z.B. alte Freisprüche/Urteile zu diesem Thema. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Dozenten solche Dinge grundlos unterrichten.


    EDIT

    So alt ist die nicht...steht auch bei der DGUV:


    Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn dem Ersthelfer oder der Ersthelferin persönlich vorgeworfen werden kann, einfachste Überlegungen nicht angestellt bzw. Regeln der Ersten Hilfe, die allgemein einleuchten, nicht beachtet zu haben. Das Fehlen von Wissen und Erste-Hilfe-Praktiken kann ihm oder ihr grundsätzlich nicht als grobe Fahrlässigkeit angelastet werden. Grobe Fahrlässigkeit liegt nur in Ausnahmefällen vor. Dies kann z. B. der Fall sein, wenn der Ersthelfer oder die Ersthelferin es unterlässt, die Unfallstelle auf einer dicht befahrenen Straße abzusichern bzw. absichern zu lassen – obwohl die Möglichkeit dazu besteht (Warndreieck, anderes Fahrzeug) – und dadurch ein nachfolgendes Fahrzeug in die Unfallstelle hinein fährt, das weiteren Personenschaden verursacht.


    Wer entscheidet jetzt, ob "Ersthelfer oder der Ersthelferin persönlich vorgeworfen werden kann, einfachste Überlegungen nicht angestellt bzw. Regeln der Ersten Hilfe, die allgemein einleuchten, nicht beachtet zu haben.."?


    Richtig. Und auf diesem Stuhl möchte ich ungern sitzen, auch wenn für den Ersthelfer entschieden wird. Aber dennoch, die Überlegung OB man hilft, sollte nie im Raum stehen.


    Ja, der Annahme war ich bis zum letzten Kurs eigentlich auch. Unsere Dozentin, welche auf mich eigentlich sehr fachkundig wirkte, hatte aber einige Beispiele gebracht, die dem widersprechen. Liest man sich die Ausführungen der DGUV durch, hört sich das aber auch so an, wie in deinem Beitrag. Kann natürlich auch sein, dass die Dame Bulls**t erzählt hat.


    Ich möchte damit aber in keinem Fall dazu beitragen, dass auch nur eine Person eine Sekunde länger überlegt, ob sie hilft!!!

    Die rechtlichen Aspekte würde ich mir in deinem Beitrag noch wünschen. Mich haben diese beim letzten Ersthelfer-Lehrgang etwas erschrocken.


    Als kurze Zusammenfassung (ohne Gewähr):

    Gibt es keine Indikation (Erbrechen, Herzdruckmassage notwendig), die das Abnehmen direkt begründet, bleibt der Helm immer auf. Auch wenn der/die Verunfallte euch bittet, diesen zu entfernen. Das macht er/sie dann maximal selbst. Gleiches gilt für Essen, Getränke oder gar Medikamente. Diese Dinge niemals aktiv verabreichen, maximal anreichen. Kommt es später zu Komplikationen, z.B. wenn der/die Verunfallte die Verletzung der HWS selbst nicht bemerkt, Notfallmedikamente nicht wirken oder er/sie am "Snack" erstickt, habt ihr ein ernsthaftes Problem vor Gericht!


    Grundsatz: Leben vor Behinderung (Erbrochenes im Helm => Halsverletzung "egal")


    Zum Abziehen des Helmes haben wir die Info erhalten, dass Verletzungen der HWS bei Zug nicht schlimmer werden, lediglich bei Bewegungen nach links, rechts, oben und unten sowie Drehungen des Kopfes.


    Wie gesagt, alles ohne Gewähr....das waren nur die Sachen, die mir im Kopf geblieben sind.

    Hattest Du das mal probiert? Für Lenkerendenspiegel mit Klemmung benötigt man eigentlich noch ein spezielles Lenkerende von Highsider. Dieser Adapter sollte eigentlich nur die Adaption von M16 auf M6 machen. Die "Verdickung" sollte lediglich dem Zylinderkopf der serienmäßigen M16 Schraube entsprechen.

    Eigentlich wollte ich - sobald die Heizgriffe da sind - genau mit diesen beiden Adaptern auf Lenkerendenspiegel von Highsider umbauen, daher verwirrt mich das jetzt etwas :D