Hinterer Bremsflüssigkeitsbehälter verschwinden lassen

  • #41

    Der TÜV behält immer Überraschungen für uns bereit :rolleyes:

    Aktuell: Yamaha XSR 900 Metal Garage, Royal Enfield Himalayan, Indian Scout Bobber
    Früher: Kreidler RS, Honda CB 50, Honda CB 250N, BMW R 45, Suzuki GSX 750EF, Suzuki GSX-R 750R, BMW R 1100 RS, BMW F 650, BMW K 1200 RS Yamaha R1, Yamaha FZS 600 Fazer, Yamaha FZS 1000 Fazer und Skyteam 125 (das war ein Ausrutscher).

  • #42

    Mein Kupplungshebel - nicht nur der Bremshebel - hat aber auch eine eingestanzte Nummer.


    Was ist eigentlich, wenn ich einen Quickshifter und Blipper habe? Kann ich dann den Kupplungshebel abschrauben? Oder bekomme ich dann keinen TÜV ... :/

    Gruß Michel

  • #44

    Das möchte ich sehen

    Aktuell: Yamaha XSR 900 Metal Garage, Royal Enfield Himalayan, Indian Scout Bobber
    Früher: Kreidler RS, Honda CB 50, Honda CB 250N, BMW R 45, Suzuki GSX 750EF, Suzuki GSX-R 750R, BMW R 1100 RS, BMW F 650, BMW K 1200 RS Yamaha R1, Yamaha FZS 600 Fazer, Yamaha FZS 1000 Fazer und Skyteam 125 (das war ein Ausrutscher).

  • #47

    Ratgeber: DEKRA, GTÜ, KÜS und TÜV

    Übersicht: Eintragungspflichtig, Eintragungsfrei, ABE &Co.


    Eintragungsfrei


    ......./Kupplungsarmatur /Kupplungsflüssigkeitsbehälter /Kupplungshebel...... ;)

  • #48

    Ich habe mich gefragt, was wohl bei einer Kontrolle passiert, wenn Teile bemängelt werden, für die man keine ABE oder Eintrag vorweisen kann, weil diese serienmäßig zum Bike gehören. Zum Beispiel hat Indian Stahlflexbremsleitungen, die, wie ich gestern festgestellt habe, keine spezielle Beschriftung tragen. Das insbesondere, weil das ja nicht alltäglich anzutreffende Bikes sind.

    Wenn das nun zu Unrecht moniert wird, wer trägt die Kosten, die dadurch entstehen? Der Polizist auf der Straße wird Sätzen, wie " das hat die serienmäßig..." kaum Glauben schenken, weil das wohl zur Standardausrede zählen dürfte.

    Im Grundsatz muss man ja keine Unschuld erbringen, sondern es muss einem die Schuld bewiesen werden.

    Aktuell: Yamaha XSR 900 Metal Garage, Royal Enfield Himalayan, Indian Scout Bobber
    Früher: Kreidler RS, Honda CB 50, Honda CB 250N, BMW R 45, Suzuki GSX 750EF, Suzuki GSX-R 750R, BMW R 1100 RS, BMW F 650, BMW K 1200 RS Yamaha R1, Yamaha FZS 600 Fazer, Yamaha FZS 1000 Fazer und Skyteam 125 (das war ein Ausrutscher).

  • #49

    Beispiel von der XSR700: mein Vater hat sich extra das original Yamaha Windschild bestellt (gut, hat für die Tribute Version dann nicht gepasst... egal), weil ja original Yamaha und somit auch keine Probleme mit TÜV/Kontrollen.... Jetzt steht auf dem Windschild halt GAR NICHTS. Kein Yamaha, keine KBA Nummer, einfach überhaupt nichts. Auf dem für die XSR900 steht das alles auf der rechten Seite. Das dürfte spannend werden in einer Kontrolle... Vielleicht muss man ja auch den Ersatzteilkatalog immer schön brav mitführen....

  • #50

    Jungs, was ihr euch immer für gedanken macht! Wahsinn! Alle so brav und korrekt, alles muss hinterfragt werden und doppelt und dreifach abgesichert sein. Auf der einen seite beneide ich euch für diese charaktereigenschaft, andererseits nimmt einem das die freude an der kreativität. Es gib fast kein thread der beim thema bleibt. Schlussendlich driftet es immer richtung abe’s zulassung etc. Finde ich schade, den wir sind doch mündige menschen, die ja wohl verantwortung übernehmen für das was sie tun.

    Der Staat hat uns richtig gut dressiert.. und wir machen „alle“ schön brav mit.

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