Morgen zusammen,
wenn mich einer fragt würde ich sagen:
rechtlich ist das leider genau anders herum. Es ist nicht die Frage wer was kauft weil es zu laut ist,
die Frage ist vielmehr wer etwas verkauft das nicht den zugesagten Eigenschaften, hier Konformität
zur StvO, bzw. den in Flensburg hinterlegten Spezifikationen entspricht.
Wenn man sich eine Krawalltüte ohne enr/Abe etc. dran baut ist der Fahrer dran, also selber Schuld.
Wenn der Fahrer sich eine Tüte mit enr/Abe kauft, dann macht er das in gutem Glauben glauben
und kann dann auch die Mittel des Bgb zum Thema Sachmangel mit allen Möglichkeiten und Einschränkungen nutzen.
aber mich fragt ja keiner