man lernt immer dazu.
Beiträge von miku850
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gibt keine ABE für den S2.
Ob du dir das Ding trotzdem drauf packst liegt bei dir/euch!keine Abe, kein Materialgutachten, Eintragung mit vertretbarem Aufwand also nicht möglich.
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satten Sound und gute Leistungscharakteristik haben nach meiner Meinung und dem was man so gehört und gelesen hat die Akra, Shark, SC, Termignoni (in alphabetischer Reihenfolge). Optik und die Soundunterschiede sind natürlich jeweils Geschmackssache.
Andere sind bestimmt auch gut aber dazu kann ich nichts sagen.
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war erstaunlich, hatten mal in Zolder bei einem Training eine TZ 250er dabei, und der war richtig flott unterwegs.
Wer leicht ist, ist überall schnell

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habe was dazu gefunden:
Beförderung durch die Deutsche Post AG
Auslieferung der Sendung durch den Zusteller
Postsendungen können durch den Paketzusteller der Deutschen Post AG direkt ausgeliefert werden, wenn
keine Abgaben entstehen und die Sendung keine Waren enthält, die Verboten oder Beschränkungen unterliegt
Abgaben entstehen, aberkeine Waren enthalten sind, die Verboten und Beschränkungen unterliegen oder besondere Förmlichkeiten erfordern und
der Wert der Sendung (möglichst durch eine an der Außenseite angebrachte Rechnung) glaubhaft nachgewiesen wird.In diesen Fällen übernimmt die Deutsche Post AG die zollamtliche Abfertigung in Vertretung des Anmelders bzw. Empfängers.
Ob und in welcher Höhe Abgaben entstehen, richtet sich nach dem Wert der Sendung. Die Abgaben werden in der Regel durch den Zusteller vereinnahmt. Kommt es jedoch zu einer Vorauslage von Einfuhrabgaben durch die Deutsche Post AG, wird eine Auslagepauschale von 6,00 Euro fällig.
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es ist bei meinem Paket so, dass die Deutsche Post die Anmeldung beim Zoll in meinem Namen durchgeführt hat.
Jetzt habe ich eine Anmeldungsnummer, eine Vorgangsnummer, Abgaben in Höhe von 5,43€ ausgewiesen, aber keine weitere Anweisung bzw. KontoNr. Im Schreiben wird ein Einfuhrabgabenbescheid erwähnt. Es heißt auch, dass die von der Zollverwaltung erhobenen Abgaben ausgewiesen werden, aber kein Wort was jetzt zu tun ist, keine Tel.Nr, Nichts...
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Fährt halt etwas ruppig an dann


muss man beim Anfahren den Schlupf an der Hinterachse holen, wie mit Sinther-Kupplung

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Hallo zusammen,
vielleicht hat einer von euch schon Erfahrung in der Sache.
Ich habe Teile aus Thailand bestellt und diese wurden auch per Einschreiben geliefert. Der Sendung lag ein Schreiben der Post zum Thema Zollanmeldung bei, incl. einer Summe für Abgaben.
Jetzt zu meiner Frage: Kommt dazu noch eine Rechnung/Bescheid vom Zoll? Auf dem Schreiben der Post ist keine Bankverbindung angegeben.
Würde mich freuen wenn da jemand weiter helfen könnte.
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Beim Absenden dieses Beitrages ist mir noch eingefallen:
Könnte der TÜV was gegen undurchsichtige Behälter haben, die z.B. komplett aus Alu bestehen und kein Schaufenster haben? Damit ist eine Kontrolle des Flüssigkeitsstandes ja sehr umständlich und unterbleibt meistens.
zumindest in diesem Artikel von Motorradonline werden Bremsflüssigkeitsbehälterb generell als eintragunspflichtig geführt.
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Hat er zumindest vor 3 Wochen bei mir nicht. Lustig ist auch, daß man Bremsflüssigkeitsbehälter (für mich ein sicherheitsrelevantes Bauteil) ohne ABE für 8Euro vom Ali verbauen darf, aber ein Windschild muß 'ne Nummer haben

Was mir noch eingefallen ist: warum stecken manche Crosser ihre Bremsflüssigkeitsbehälter in Neopren-Mäntelchen? Damit die Suppe nicht einfriert?
damit die „kalte Suppe, 200 Grad“ im Sturzfall nicht den Fahrer frittiert, als Spritzschutz.