Beiträge von miku850

    sauber, Danke für die Klärung 👍🏻

    Mir ist das so in der Kapazitätsplanung untergekommen, hier dauert bei M:12 (60/12) der Aw 5 Minuten.

    Was das jedoch genau im Yamaha Händler Program bedeutet, weiß, wie o.bereits a., genau der Yamaha Händler, einfach mal anrufen, wenns offene Fragen gibt.

    aktuell 10.000er bei Yamaha Händler 322,60 €

    Ich habe keine Lust mich mit deinen Beiträgen hier weiter auseinander zu setzen.

    Deine falschen Annahmen, Unterstellungen und Interpretationen machen mir auch keinen Spaß.

    Ferner habe ich nicht den Eindruck, dass es dir darum geht andere Aspekte zu verstehen, du scheinst nur antworten zu wollen. Das ist mir zu langweilig, da mir deine Standpunkte und Gesinnung aus vielen ähnlichen Posts ja bereits hinlänglich bekannt sind. Ich werde zukünftig also auf deine Beiträge verzichten müssen.


    Die Richtung tut mir leid für die Lesenden, das war so nicht gedacht als ich den Thread eröffnet habe.

    Es ging mir nur um 2 Dinge:

    1. den Post der Polizei fand ich lustig geschrieben

    2. das Thema der für mich neuen neuen Gesetzesänderung anzusprechen

    Die Verfassungsrichter sind anderer Meinung, durch die Klarstellung der Voraussetzungen wird der großzügigen Anwendung des Absatzes 3 durch die Polizei ein Riegel vorgeschoben.


    Die Ansichten hier verwundern mich zum Teil, da die Erkenntnis, dass Strafen im Erziehungsprozess nicht zum gewünschten Erfolg führen, nicht neu sind. Um nichts anderes handelt es sich hier doch, da eine Verhaltensänderung erzielt werden soll. Strafen unterstützen nicht die Einsicht, dass ein falsches Verhalten vorlag, eher das Gegenteil. Einsicht ist aber eine Voraussetzung zur Erzeugung einer Verhaltensänderung.


    Ansichten: nur weil man diese z.B. nicht teilt oder verstehen möchte oder was auch immer, sind diese nicht per se falsch oder moralisch verwerflich, halt nur anders. Meinungsvielfalt ist ein wichtiger Baustein unserer Gesellschaft, die gut ohne erhobenen Finger auskommt.

    Bin ich komplett bei dir, oder der mit 2 Rädern in der der Kurve mal eben in den Gegenverkehr kommt oder beim Überholen eines Radlers mit 2m Abstand nun nicht auch noch auf den Gegenverkehr achten kann.

    leider nicht, es gibt 2 Anzeigen, die eine gemäß Bußgeldkatalog, die zweite wegen Absatz 3 des o.a. Paragraphen. Die Strafen sind dann zusätzlich. Aber das Strafmaß wird vor Gericht verhandelt werden.