Moin,
was sagt Dein eigener Gutachter? Da es sich wohl um einen Haftpflichtschaden handelt, bei dem Du Geschädigter bist, hast Du das Recht einen eigenen Gutachter auf Kosten der gegenerischen Versicherung zu bestellen. Die gegnerischen Versicherungen versuchen mit allen Mitteln und Tricks sich aus der Verantwortung zu stehlen und für sich die Kosten zu minimieren.
Es ist gut, dass Du es einem Anwalt übergeben hast. Falls Du keinen eigenen Gutachter bisher hast, würde ich einen hinzuziehen.
hier kannst Du es auch nachlesen.
https://www.bussgeldkatalog.or…gutachter-bei-autounfall/
Wer zahlt die notwendigen Gutachten bei einem Unfall?
Die meisten anfallenden Unfallkosten – wie Schadensersatz und Prozesskosten – trägt die Haftpflichtversicherung des Verursachers von einem Unfall. Doch wer zahlt für die Gutachter?
Gemäß § 91 der Zivilprozessordnung (ZPO) müssen alle Kosten des Rechtsstreites von der Partei übernommen werden, welche den Schadensersatzprozess verloren hat. Dazu gehören auch die Gutachterkosten.
Dies ist auch dann der Fall, wenn die Versicherung des Unfallverursachers bereits einen eigenen Kfz-Sachverständigen engagiert hat und der Geschädigte zusätzlich einen unabhängigen Gutachter beauftragt. Als Geschädigter haben Sie immer das Recht, sich einen eigenen Sachverständigen zu suchen, dessen Kosten von der unterlegenen Seite gezahlt werden müssen (u.a. Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 22.7.2014, Az. VI ZR 357/13).
(Quelle: http://www.bussgeldkatalog.org…-gutachter-bei-autounfall)
Beste Grüße
Erik