Gestern habe ich die Antwort von Yamaha Deutschland bzgl. einer Zulassung/ABE von den Sozius-Fussrasten-Cover bekommen.
Zitat: Leider ist es auf Grund der heute geltenden Regularien, die auch international sehr abweichen können, immer schwieriger geworden zu solchen Anfragen eine 100%ige Aussage zu tätigen.
Eine Abweichung bezgl. der Angabe von Sitzplätzen findet statt, wenn Sie die Fußrasten demontieren, was als fehlerhaft ausgelegt werden könnte. Allerdings kann auch theoretisch kein Sozius mitgenommen werden, da es keinen Platz zum Aufstellen der Füße gibt. Ähnlich verhält es sich, wenn Sie eine Soziussitzabdeckung montieren. Dann steht der Sitzplatz auch nicht mehr zur Verfügung, so als würden Sie eine Tasche auf dem Soziussitz befestigen, was als Ladung gilt und keine Abnahme erfordert. Eine festgelegte Angabe gibt es hier nicht und die Prüforganisationen (z.B. Tüv) sind hier unterschiedlicher Auffassung. Wenn man natürlich die demontierten Fußrasten und wahlweise einen Sitzplatz in die Fahrzeugpapiere eintragen lässt, ist man auf der sicheren Seite! Wir haben beim Hersteller angefragt, ob es eine ABE zu den Abdeckungen gibt und warten noch auf Rückmeldung, gehen aber eher davon aus das keine ABE existiert, weil diese in anderen Ländern nicht gefordert ist. Wir werden wieder auf Sie zukommen, wenn uns eine Antwort vorliegt und bitten Sie bis dahin um noch etwas Geduld.
Also sind wir genauso schlau wie vorher ![]()