Das Reifenthema ist ja seid letztem Jahr eh recht heikel geworden. Da die neuen Reifen ab Januar 2020 keine Freigaben mehr haben, sondern im Schein eingetragen sein/werden müssen!
Und in meiner Werkstatt wurde mir gestern auch gesagt, das der AX41S auch mit H passen würde und das hat selbst Bridgestone so offiziell gesagt.
Gruß
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Meines Wissens muss man nur einen Reifen eintragen, wenn diese von der im Schein vorgegebenen Reifengröße, im Fall XSR900 120/70ZR17 (58W) u. 180/55ZR17 (73W), abweichen. Sprich, wenn du dir jetzt auf deine XSR900 hinten einen S22 190 Schlappen aufziehen lassen willst, reicht es nicht mehr, dass der Reifenhersteller in seine ABE schreibt, dass der Reifen für die XSR900 verwendet werden kann, sondern du musst beim TÜV vorfahren und den Reifen eintragen lassen. Was vielleicht etwas nervig ist, ist der Umstand, dass die Eintragung nicht Größenbezogen sondern Modellbezogen ist. Also wenn du z.B. nach dem S22 190 Schlappen einen M9RR 190 Schlappen in gleicher Größe wie den S22 190 Schlappen aufziehen lassen willst, musst du wieder beim TÜV vorfahren und den M9RR eintragen lassen.
Da ich eh nur die vorgegebenen Reifengröße auf der XSR900 fahre, tangiert mich die neue Regelung recht wenig. Die A-Karte haben eher Besitzer von älteren Motorrädern, die ggf. eine Reifengröße im Schein stehen haben, die mittlerweile von den Reifenherstellern nicht mehr angeboten wird. Die dürfen jetzt, wenn sie ein neues Reifenmodell aufziehen lassen wollen immer zum TÜV.