Beiträge von Aries

    Wer war heute gegen 19:30 Uhr mit einer schwarzen XSR, kurzes Heck, Lenkerendenspiegel und ES-Kennzeichen in Baltmannsweiler Richtung Esslingen unterwegs? Bin dir und deinem Freund ein kurzes Stück hinterher gefahren.

    Hab mir gerade mal die Bewertungen durchgelesen und muss sagen, dass das Beste der Kommentar von CTC BIKE PARTS UG & Co KG selbst auf eine der Negativbewertungen war. Einfach unfassbar.

    Ein paar der 5 Sterne Bewertungen sind aber auch interessant geschrieben. Einfach unfassbar.

    Wenn eine Klage keinen Erfolg haben sollte, besteht alternativ evtl. auch die Möglichkeit die Hersteller der Produkte über die Vorfälle zu informieren. Ich könnte mir vorstellen, das hier namhafte Hersteller die Vertriebspraktiken ebenfalls als problematisch und rufschädigend sehen und entsprechende Schritte einleiten.


    Die im Impressum aufgeführte Firmenadresse Zum Mühlgut 9, 77933 Lahr ist laut Internetkarte scheinbar ein Mehrfamilienhaus.

    Ich tippe aber mal, das sich dort nur ein Briefkasten befinden wird. Die Gefahr, dass einer der geprellten Kunden evtl. mal ein persönliches Gespräch wünscht wäre viel zu groß.

    Witzigerweise bezieht sich der Wikipediaeintrag bei der Quellenangabe scheinbar auf den gleichen Motorrad-Artikel vom 18.10.2011.


    Aber eigentlich spielt es auch keine Rolle, wie die Definition von Schaltautomat oder Schaltassistent ist. Der entscheidende Punkt ist wohl vielmehr, ob die Motorsteuerung/mapping verändert wurde. Das hat aber mehr was mit Abgaszertifizierung zu tun, welche bei einer Änderung nicht mehr gültig wäre. Rein die durch einen QS hervorgerufene Zündunterbrechung wird dabei wohl vom TÜV nicht als Manipulation gewertet. Zumindest habe ich das jetzt schon mehrfach gehört. Natürlich bin ich kein Rechtsexperte und ich würde hier jeden ebenfalls empfehlen, sich nicht auf irgendwelche Forumsbeiträge zu verlassen und dies vor Verbau eines QS am besten persönlich mit dem TÜV zu klären.

    Ich glaube, man muss hier ganz klar zwischen Quickschifter und Schaltautomat unterscheiden.

    Ein QS dient nur zum kupplungsfreien Hochschalten. Hierfür wird der QS in der Regel lediglich an das Steuergerät des Motorrades angeschlossen um aktuelle Daten zur Gasstellung, Drehzahl etc. auszulesen, anhand derer er dann die Zündunterbrechungszeiten für den Schaltvorgang ermittelt. Da keine Änderungen am Motormapping, Einspritzung, Gemisch, Verbrauch etc. vorgenommen werden, ist dies legal. Ich habe aber gesehen, dass einige Internetanbieter einen QS in Verbindung mit einem neuen Motormapping/Powercommander anbieten. Das wäre dann nicht mehr legal, da muss man aufpassen.


    Ein Schaltautomat ist ein QS inkl. Blibberfunktion. Um eine Blibberfunktion, also das kupplungsfreie Runterschalten, bei einem Motorrad nachzurüsten, muss für das Zwischengas beim Schaltvorgang das Motorsteuergerät angepasst werden. Hierfür wird i.d.R. ein neues Motormapping aufgespielt, was aber eine Manipulation der Motorsteuerung darstellt, wodurch die Straßenzulassung erlischt.

    Richtige Entscheidung und ich drücke dir ganz fest die Daumen:thumbup:

    Das er draus lernen bzw. seine Praktiken ändern wird, bezweifle ich aber stark. Wenn was an den schlechten Bewertungen im Internet dran ist, wirst du sehr wahrscheinlich nicht der erste Kunde sein, der gegen ihn vor Gericht zieht. Dass er seine Geschäftspraktiken trotzdem nicht ändert und sein Verhalten dir gegenüber am Telefon, legen die Vermutung nahe, dass er neben seinen offensichtlich beschränkten Fähigkeiten als Betreiber eines Onlinehandels, wohl auch eine ganz eigene Rechtsauffassung hat.

    Wahrscheinlich kannst du froh sein, wenn du dein Geld wiederbekommst bevor der Laden aufgrund einer Vielzahl von Klagen und dem mangelnden Geschäftssinn des Betreibers nicht vorher den Bach runter geht.