Ich glaube, man muss hier ganz klar zwischen Quickschifter und Schaltautomat unterscheiden.
Ein QS dient nur zum kupplungsfreien Hochschalten. Hierfür wird der QS in der Regel lediglich an das Steuergerät des Motorrades angeschlossen um aktuelle Daten zur Gasstellung, Drehzahl etc. auszulesen, anhand derer er dann die Zündunterbrechungszeiten für den Schaltvorgang ermittelt. Da keine Änderungen am Motormapping, Einspritzung, Gemisch, Verbrauch etc. vorgenommen werden, ist dies legal. Ich habe aber gesehen, dass einige Internetanbieter einen QS in Verbindung mit einem neuen Motormapping/Powercommander anbieten. Das wäre dann nicht mehr legal, da muss man aufpassen.
Ein Schaltautomat ist ein QS inkl. Blibberfunktion. Um eine Blibberfunktion, also das kupplungsfreie Runterschalten, bei einem Motorrad nachzurüsten, muss für das Zwischengas beim Schaltvorgang das Motorsteuergerät angepasst werden. Hierfür wird i.d.R. ein neues Motormapping aufgespielt, was aber eine Manipulation der Motorsteuerung darstellt, wodurch die Straßenzulassung erlischt.