Beiträge von Aries

    Bei etwas brummiger und dumpfer aber nicht lauter würde mir sofort Akra einfallen. Preislich sicher nicht billig, dafür musst du dir aber keine Sorgen machen, dass sie nach 2 Jahren ggf. plötzlich lauter als erlaubt ist.


    Die wohl günstigste und auch spaßigste Lösung ist es aber wahrscheinlich einfach viele km mit der originalen AGA zurückzulegen. Zumindest habe ich bei meiner nach nun 30.000 km das Gefühl, dass sie sich mittlerweile einiges brummiger, bassiger anhört als noch am Anfang.

    Der Lenker ist in der ABE als XD1 gelistet und hat keine Freigabe für die XSR900.

    Bei den Produktdetails gibt es aber auch einen Reiter, wo es dir alle für den Artikel passenden Motorräder auflistet bzw. kannst du auch auf der LSL Seite unter "Meine Bikes" dein Motorrad eingeben und dann zeigt es dir nur noch die Artikel an, die auch für dein Motorrad in Frage kommen.;)

    Wahrscheinlich musst du erst einmal deine Bankdaten eingeben bevor du überhaupt losfahren kannst und dann wird es immer gleich von deinem Konto abgebucht.;)

    Mir ist die Variante etwas zu clean. Die originale Sitzbank mit dem gekürzten Heck, so wie du es aktuell hast, hat für mich irgendwie mehr Bad Ass Charme:evil:

    Absolut überflüssig. Der Vorwand die Straßen dadurch sicherer zu machen ist doch eher fraglich. Es ist doch bereits jetzt so, dass die allermeisten Unfälle auf Unaufmerksamkeit, mangelnde Verkehrsbeobachtung und nicht angepasste Geschwindigkeit zurückzuführen sind. Eine nicht angepasste Geschwindigkeit ist aber nicht gleichzusetzen mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung, denn wenn ich mit 30 durch die 50iger-Zone fahre während ich auf meinem Handy daddel, dann sind auch schon die 30 zu schnell und eine unangepasste Geschwindigkeit. Dass das ISA sogar bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung aktiv die Leistung reduzieren kann, sehe ich mehr als nur kritisch, selbst wenn man das ISA durch einen Knopf oder einen Kickdown deaktivieren kann.


    Wenn ich mir vorstelle, dass ich auf einer Autobahn auf der rechten Spur 120 fahre und auch 120 erlaubt ist und dann kommt vor mir ein Fzg. mit 60 oder 80 langsam die Autobahnauffahrt hoch, hinter mir sind Fzg., links neben mir sind Fzg. und ich merke, dass das nicht passen wird, wenn ich 120 weiterfahre. Wenn möglich würde ich dann kurz auf 140 hochbeschleunigen, anstatt stark auf 60-80 runterzubremsen, sodass sich das auffahrende Fzg. hinter mir einfädeln kann und das andere Fzg. hinter mir für den Auffahrenden dann nur noch leicht vom Gas gehen muss. Wenn mir das ISA bei meinem Beschleunigungsvorgang aber tatsächlich die Leistung reduziert, weil ich dadurch die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 überschreite und ich nach 100 Metern vielleicht nur 130 anstatt der von mir erwarteten 140 fahre, dann bin ich ggf. 100 Meter später in einer Verkehrsituation mit einem deutlich höheren Gefahrenpotenzial als vorher, denn dann sind die möglichen Optionen nicht mehr mit Halbgas von 120 auf 140 hochzubeschleunigen oder etwas stärker von 120 auf 60-80 abzubremsen, sondern dann heißt es auf einmal von 130 mit Vollgas auf 150-160 hochzubeschleunigen oder von nun 130 auf 60-80 mittels Vollbremsung zu verzögern um ggf. einen möglichen Zusammenstoß mit dem Auffahrenden vermeiden zu können.


    Mir fallen da noch so viele andere alltägliche Situationen ein, wo ein möglicher Eingriff in die Leistungsabgabe das Gefahrenpotenzial für einen Unfall deutlich erhöhen würde. Und es ist ja nicht so, dass so ein System wirklich immer fehlerfrei alle Verkehrszeichen mit Geschwindigkeitsbegrenzung erkennt. Auch wenn sich so ein ISA wohl für manch einen in der Theorie gut anhören mag, bezweifle ich stark, dass so ein System in der Realität in Summe tatsächlich mehr Unfälle verhindert als es selbst verursacht.

    Ich habe mir den Text von Fechter durchgelesen und Fechter schreibt zwar im letzten Absatz,


    "Nach den Richtlinien des Europäischen Parlaments und Rats (97/24 EG-Richtlinie Kapitel 9 Anhang VI oder 134/2014 EGRichtlinie Anhang IX) ist es nicht erforderlich als Fahrzeughalter eine Kopie der Betriebserlaubnis oder der Übereinstimmungserklärung mitzuführen, wenn die Auspuffanlage mit einem Genehmigungskennzeichen (e-Nummer) gekennzeichnet ist. Diese Richtlinie ist inzwischen auch im deutschen Recht in der StVZO verankert (§ 49 Absatz 2a, StVZO). Innerhalb der EU können länderspezifische Sonderregelungen gelten."


    aber wenn ich mir dann die genannten EG-Richtlinien oder Paragraphen in der StVZO anschaue, dann geht es da um Vorgaben und Richtlinien für den Hersteller, damit eine Betriebserlaubnis rechtsgültig ist, aber nicht darum, ob ein Fzg.-Halter ggf. zusätzliche Dokumente mitführen muss. Zumindest hab ich da nichts gefunden. Was nicht heißt, dass Fechter unrecht hat.


    Ich bin mir aber auch nicht sicher, ob man eine Betriebserlaubnis gleichsetzen kann mit einer Vorschrift, die besagt, dass du etwaige Dokumente für eine Polizeikontrolle mitzuführen hast. Ich meine, dass es bisher auch schon so war, dass wenn du in einer Polizeikontrolle für einen Zubehörauspuff mit einer Ex-xxxxx Nummer keine ABE oder ein vergleichbares Dokument vorzeigen konntest, du lediglich eine Strafe für das nicht mitführen des Dokuments bekommen hast und nicht, weil dein Motorrad keine gültige Betriebserlaubnis hat. Das wäre erst der Fall, wenn unter der Ex-xxxx Nummer des Zubehörauspuff keine Betriebserlaubnis für dein Motorrad hinterlegt ist und das müsste die Polizei dann erstmal abfragen.

    Ich finde aber auch den Paragraphen in der StVZO nicht mehr, wo explizit drinstand, in welchen Fällen du eine ABE mitzuführen hast und wann nicht. Vielleicht gibt es den ja inzwischen wirklich nicht mehr.

    Eine ECE-Homologationskarte ist im Grunde das gleiche wie eine ABE. Die ECE-Homologation gilt halt in allen europäischen Ländern und auch in einigen nichteuropäischen Ländern (z.B. Australien, Südkorea, Argentinien, Brasilien, Kanada, VAE usw.) und die ABE nur in Deutschland. Wenn dein Moped unter der E-Nummer gelistet ist bzw. in der Homologationskarte aufgeführt ist, dann ist alles gut.

    Anbauteile mit ex- oder Ex-Nummer sind nicht eintragungspflichtig. Hat das Bauteil aber nur eine beschränkte Betriebserlaubnis für einzelne Fzg., dann ist der Hersteller dazu verpflichtet, dir entsprechende Angaben zu den Beschränkungen mitzuliefern. Zumindest in Deutschland musst du diese dann auch immer mitführen um sie ggf. bei einer Polizeikontrolle vorlegen zu können.

    Gerade im Internet gibt es Händler die verkaufen originale Teile und es gibt Händler die verkaufen billige Kopien und manche verkaufen dir einmal das Original und das nächste mal die Kopie und alles zum gleichen Preis. Das ist doch jetzt nicht wirklich neu, oder? Und gerade Händler haben häufig gar kein technisches Verständnis und blicken es nicht einmal selbst was Original und Kopie ist, hauptsache es wird was verkauft und Geld verdient.