Also das Band muss an die Seiten wo die Löcher zum Anschrauben sind. Ich hab das Klebeband aber z.B. erst in der Schachtel gesehen als das Gitter schon dran war Das Gitter sitzt aber auch ohne fest, da klappert und vibriert nix.
Beiträge von Aries
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Schöne Hooligan-Optik
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Das finde ich jetzt eigenartig. V-Trec hat die Hebel doch für die XSR freigegeben und bestimmt getestet, sonst hätten die doch keine ABE/KBA-Nummer bekommen.
KBA/E-Nummer sagt ja nur, dass sie als Brems-/Kupplungshebel zugelassen sind aber nicht dass sie bei der XSR900 passen. Aber du hast schon recht! Wenn eine ABE vorhanden ist, dann sollten die eigentlich passen ohne dass man dran rumfeilen muss
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Es empfiehlt sich bei der Nutzung eines Handys am Motorrad immer einen Vibrationsdämpfer zu verwenden, unabhängig davon ob ein Handy einen mechanischen Bildstabilisator hat oder nicht. Handys sind für diese Art von Beanspruchung nicht ausgelegt. Vielleicht ist das Handy nicht gleich nach 100 km im Eimer aber die durchschnittliche Lebenserwartung des Handys wird durch die Vibrationen drastisch herabgesetzt. Ich schätz mal ein Wert zwischen 4 bis 10 sollte realistisch sein.
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Moin XSRler,
sehr schöner Umbau. Frage noch einmal zum Abstand hintere Blinker.
Nach EG 180mm
Nach StVO 240mm.
Sollte man da nicht 240mm Abstand lassen oder gilt hier in Deutschland auch die EG Vorschrift.
Bin gerade am Umbau meines Monoposto Hecks von der Abarth. Beim Rahmen unter den Alu_Plastikteilen mit drei Löchern wären idealerweise Bohrungen im Rahmendreieck zur Blinker Anbringung.
Gruß York
Ob EG oder StVZO hängt davon ab nach welchem Recht das Motorrad vom Hersteller zugelassen wurde. Bei der XSR900 gilt EG-Recht, so wie für fast alle Motorräder, die in den letzten 20 Jahren zugelassen worden. Das kann man aber auch im Fzg.-Schein nachschauen, da steht irgendwo so eine lange Zulassungsnummer und wenn die mit e anfängt gilt EG-Recht.
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Genau Börni ich frag mich immer wieder wieso hier immer alles zu Tode gequatscht werden muss. Es ist doch sowas von scheißegal ob es der Richtlinie entspricht oder nicht es sieht so Du aus wie es ist und Punkt. 😤
Ich finde es generell nicht schlimm, wenn bei einem Umbau darauf hingewiesen wird, ob dieser legal ist oder nicht. Ich meine hier im Forum gibt es ja einige Bastler und mancher möchte den Umbau vielleicht nachbauen, aber dem einen ist es eben wichtig 100 % legal unterwegs zu sein und dem anderen eben nicht. Da ist so ein Hinweis doch hilfreich.
Ich finde es dann auch toll, wenn sich jemand wie Karsten die Mühe macht und die entsprechenden EU-Richtlinien raussucht. Ich habe die nämlich auch gesucht und z.B. nicht gefunden.
Mir persönlich ist es eigentlich schnuppe, wie jemand seine Blinker anbringt, da die Sichtbarkeit der Blinker ja im Grunde primär dem eigenen Schutz dient und der Motorradfahrer im Falle eines Unfalls aufgrund evtl. schlecht sichtbarer Blinker wohl selbst den größten Schaden davon trägt. Und im Falle von Börnis Umbau sind die Blinker zwar nicht regelkonform angebracht aber zumindest so, dass sie in den allermeisten Situationen auch von anderen Verkehrsteilnehmern problemlos gesehen werden. Würde es daher an Börnis Stelle wahrscheinlich genauso machen und das Risiko einer Strafe bei einer Kontrolle in Kauf nehmen, einfach weil die Blinkerposition optisch so stimmig ist.
Interessant wird das Thema evtl., wenn es beim Abbiegen oder Spurwechsel tatsächlich mal zu einem Unfall kommt und der Unfallgegner dann angibt, dass er nicht mehr reagieren konnte, da er angeblich nicht gesehen hat, dass du geblinkt hast. Selbst wenn du geblinkt hast und er es hätte sehen müssen aber er einfach gepennt hat, wäre dann natürlich die Frage, wie eine Versicherung damit umgeht, wenn die feststellen, dass die Blinker nicht vorschriftsmäßig angebracht waren.
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Ich hab noch nie einen Ölwechsel gemacht, ist bei mir bisher immer mit dem Service zusammengefallen, aber hätte es nicht sein können, dass bei einem Ölwechsel nicht das ganze Altöl abgelassen werden kann und wenn man dann 2,7 Liter nachfüllt etwas zu viel Öl im Fzg. hat?
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kann einmal gelöscht werden..
müsstest du unter Beitrag bearbeiten auch selbst machen können.
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Danke für den Link.Hatte selbst schonmal danach gesucht aber nix gefunden.
Jetzt wird es hier aber richtig Deutsch.... Wenn der Einsehwinkel unabhänging von den Abständen ist muß er ja Zwangsläufig bei mind.180/300mm noch gegeben sein ? Ansonsten müsste sich ja für jeden cm nach vorne auch eine neue mindest Breite ergeben?
Nein, sind ja immer nur Mindestwerte die erstmal alle unabhängig voneinander zu betrachten und einzuhalten sind.
Guck mal, an diese Vorgaben halte ich mich und bei den Min 90 mm habe ich sogar 130mm !
Warum ist das jetzt vermutlich nicht Legal ??
Wenn die Bilder nicht extrem verzerrt sind kann man das "vermutlich" eigentlich weg lassen. Neben dem sehr wahrscheinlich nicht eingehaltenen Einsichtwinkel für die hinteren Blinker sieht es auch sehr stark danach aus als wären die Blinker zu weit vorne angebracht und du somit die max. zulässigen 300 mm nicht einhältst. Die 300 mm beziehen sich nämlich auf die Maximallänge des Fzg., was bei dir wohl der hinterste Punkt des Kennzeichenrückstrahlers oder des Hinterreifens ist und nicht das Heckende.
Ich persönlich finde die Position deiner Blinker aus rein optischen Gründen sehr stimmig. Vielleicht drücken die Polizisten ja bei so einem schönen Umbau auch mal ein Augen zu.
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Wenn es nicht gerade ein Vorführmodell ist, wird die Batterie ja erst vom Händler kurz vor Abholtermin eingebaut. Je nachdem wie die Batterie gelagert wurde, sollte das normalerweise kein Problem sein.