Beiträge von Aries

    Neben den max. 30 cm nach vorne legen der Blinker bezogen auf die Gesamtlänge des Fzg. müssen die hinteren Blinker glaube ich auch noch in einem Winkel von mind. 20° (oder mind. 30°, bin mir nicht sicher) von der jeweils gegenüberliegenden Seite von hinten sichtbar sein. Ich befürchte, dass dies hier nicht der Fall ist und die Blinker vom Nummernschild verdeckt werden. Mal abgesehen von den rechtlichen Sachen ist das aber mal ein richtig toller Umbau geworden! Tolle Arbeit!:thumbup:

    Klar hat man auch mal auf der Straße links und rechts unterschiedliche Haftung und dann kanns gefährlich werden, aber bei unterschiedlichen Reifen ist es halt ein permanentes Risiko. ESP regelt ja auch erst wenn es was zu regeln gibt, also das Fzg. bereits anfängt instabil zu werden. Ist letztendlich aber auch ein bisschen Einstellungssache. Wenn man weiß, dass man unterschiedliche Reifen drauf hat und entsprechend fährt geht es auch irgendwie. Ich selbst fahre z.B. aber auch gerne mal längere Strecken mit dem Auto auf der Autobahn und wenn es dann die Situation zulässt auch gern mal 200+. Da die Geschwindigkeit an sich dann schon immer ein gewisses Risiko in sich birgt, versuche ich zusätzliche und vermeidbare Risiken zu minimieren und daher kommt Mischbereifung für mich nicht in Frage.

    Das mit den 96 dB(A) Standgeräusch hat mich auch überrascht. Frage mich aber auch, ob Yamaha so ein lokales Fahrverbot/Trottelverordnung (Danke an Einundsiebziger, der Begriff passt echt gut) wie in Tirol überhaupt auf dem Schirm hat/haben kann? Die verkaufen ja ihre Mopeds weltweit und da stelle ich es mir schwierig vor auf alle lokalen Regelungen Rücksicht zu nehmen.

    Ich habe gehört, dass Kawasaki wohl reagiert hat und bei der neuen Z900 nun mittlerweile 95 dB(A) als Standgeräusch im FS steht. Bin mal gespannt ob hier von Yamaha ähnliches zu erwarten ist.

    Hatte hier im Kopf, dass Mischen bedingt erlaubt ist, wenn auf den Achsen eine gleiche Reifenpaarung montiert ist. Oder hattest du das so gemeint?

    Ich finde es auch interessant darüber zu diskutieren obwohl für mich selber Mischbereifung eigentlich gar nicht in Frage kommt. Selbst wenn ich beim Auto z.B. mal aufgrund einer Reifenpanne einen neuen Reifen kaufen muss, kaufe ich immer gleich 2 neue Reifen und wechsle dann links und rechts zusammen, damit ich nicht links und rechts mit unterschiedlichen Profiltiefen rumfahren muss, da man dadurch unter Umständen bei einer Vollbremsung links und rechts unterschiedliche Bremswirkung hat und das Auto zur Seite wegzieht. In der Stadt bei 50 ist das vielleicht weniger relevant aber auf der Landstraße mit 100 oder auf der Autobahn bei 200+ kann das in einer Gefahrensituation einen gewaltigen Unterschied machen.

    Für was brauchst du denn die Soziusgriffe? Du wirst doch nicht wirklich von einem Sozius verlangen, dass er/sie sich an den Dingern festhält und zum Gepäck verzurren gibt es sicherlich hübschere Lösungen.:/

    Danke für das hochladen. Wenn ich es richtig verstehe, sind für Motorräder mit EU-Typengenehmigung seit letztem Jahr keine Reifenfreigaben der Hersteller mehr notwendig, wenn die Reifen in ihrer Bauart und Dimension den Vorgaben aus den COC-Papieren oder der Zulassungsbescheinigung entsprechen und die technischen Parameter gleich oder höherwertig sind. Das bedeutet doch eigentlich auch, dass Mischbereifung zulässig ist solange die Reifendimension, Bauart und Parameter stimmen, selbst wenn der Reifenhersteller die Kombination nie freigegeben hat oder gar davon abrät?:/

    Da hat sich wohl jemand geirrt. Die neue MT-09 Euro 5 hat jetzt tatsächlich 96 dB(A) Standgeräusch.^^

    Nachdem was ich bisher gesehen habe wird der Sound des neuen CP3 auch sehr gelobt.


    Test Yamaha MT-09 2021 - 4 PS mehr, 5 Kilo weniger - Felgen wie in der MotoGP

    Meines Wissens muss man nur einen Reifen eintragen, wenn diese von der im Schein vorgegebenen Reifengröße, im Fall XSR900 120/70ZR17 (58W) u. 180/55ZR17 (73W), abweichen. Sprich, wenn du dir jetzt auf deine XSR900 hinten einen S22 190 Schlappen aufziehen lassen willst, reicht es nicht mehr, dass der Reifenhersteller in seine ABE schreibt, dass der Reifen für die XSR900 verwendet werden kann, sondern du musst beim TÜV vorfahren und den Reifen eintragen lassen. Was vielleicht etwas nervig ist, ist der Umstand, dass die Eintragung nicht Größenbezogen sondern Modellbezogen ist. Also wenn du z.B. nach dem S22 190 Schlappen einen M9RR 190 Schlappen in gleicher Größe wie den S22 190 Schlappen aufziehen lassen willst, musst du wieder beim TÜV vorfahren und den M9RR eintragen lassen.

    Da ich eh nur die vorgegebenen Reifengröße auf der XSR900 fahre, tangiert mich die neue Regelung recht wenig. Die A-Karte haben eher Besitzer von älteren Motorrädern, die ggf. eine Reifengröße im Schein stehen haben, die mittlerweile von den Reifenherstellern nicht mehr angeboten wird. Die dürfen jetzt, wenn sie ein neues Reifenmodell aufziehen lassen wollen immer zum TÜV.