Es ist ja nicht so das der Händler, Narrenfreiheit hat. Wenn man ihn beispielsweise beauftragt, Spiegel ohne E-Nummer zu verbauen ist er in der Hinweispflicht dem Kunden mitzuteilen das dadurch die Betriebserlaubnis erlischt. Haben die Spiegel allerdings ein E Ptüfzeichen ist er erst mal rechtlich abgesichert und kann sich auf die Herstellerangaben verlassen. Genauso wird es beim Auspuff sein. Speziell die Abgasanlagen sind ein schwieriges Thema weil wie schon angemerkt, EU Recht/Norm unterschiedlich ausgelegt werden. Wer auf der sicheren Seite sein möchte sollte mit seinem Zubehörauspuff eine Lautstärke Messung bei der Dekra machen und hat somit schwarz auf weiß das alles passt..wenn dann die Polizeimessung negativ ausfällt sollte diese in jedem Fall angefochten werden. Man könnte das Thema auch noch ausweiten..es hat Kontrollen gegeben wo die unveränderte Originalanlage als zu laut gemessen wurde. Hier wird es erst so richtig interessant.
Auspuff zu laut :(
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#22 Zitat von EisiDas heißt ein Händler kann verkaufen was er will und wenn was nicht OK ist dann Schulterzucken und an den Hersteller verweisen?
Kann ich so aber nicht ganz glauben.Ein Händler verkauft das, was der Käufer wünscht. Ein Sportauspuff soll nach den Meinungen der meisten Käufern ja laut, bzw. etwas lauter sein! Ließt man ja in allen Foren [auch hier] oder bei Frazenbuch oder Youtube. Man ist ja regelrecht enttäuscht, wenn der neu erworbene Auspuff nicht viel lauter wie der originale Auspuff ist. Das schlägt sich ja dann auch in Verkaufszahlen dieser Anlagen nieder. Ein leiser Auspuff wird nicht so häufig gekauft, wie ein lauter!
Ein guter Händler wird sich aber schon um seine Kunden kümmern. Ich zB. habe schon im Verkaufsgespräch darauf hingewiesen, dass der Auspuff zu laut sein könnte und auch nur extra auf Kundenwunsch dann so einen "lauten" Auspuff bestellt. Stand auch dann auf der Kundenrechnung, dass der Auspuff trotz E-Nr. zu laut sein könnte. Ich hab mich immer im Vorfeld abgesichert, weil wie ich schon geschrieben habe, dass das Rumgeheule irgendwann kommt. Deshalb habe ich auch solche Anlage nicht mehr zurück genommen, da es sich um eine Sonderbestellung extra auf Kundenwunsch handelte. Es gibt sogut wie keinen Zubehörauspuff, der nicht lauter als die originale Auspuffanlage ist. Das dürfte ja wohl jedem bekannt sein. Da fällt mir nur Akrapovic ein. Gut, man hat aber noch eine Toleranz von 5dB. Das ist schon sehr viel. Ich glaube die XSR hat 93dB Standgeräusch ab werk, dann dürfte sie bis 98dB bei einer Geräuschmessung haben. Das ist schon sehr laut. Es gibt auch Euro 4 Bikes, die sind noch lauter. Eine BMW S1000XR hat 98dB ab Werk, die 12GS auch so um den Dreh, eine Duc Panigale sogar 101dB. Und selbst das ist manchen noch nicht laut genug!
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#24 Also nochmal, wenn ich mir einen legalen Zubehörauspuff mit Kennzeichnung kaufe und natürlich nicht auf extra laut bestehe (Wobei sich dies eigentlich ausschließen sollte, also legal und lauter als erlaubt). Wer ist dann für mich Ansprechpartner wenn das gekaufte Produkt nicht den ausgewiesenen gesetzlichen Bestimmungen entspricht, also bei einer korrekten Messung sich als zu laut erweist?
Als der letzlich gekaufte Joghurt trotz MHD schon schimmelig war, bin ich damit zum REWE wo ich ihn gekauft hab und nicht zu Ehrmann die ihn hergestellt haben, gefahren. Ich hoffe der Vergleich ist verständlich. -
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#25 Zitat von EisiDas heißt ein Händler kann verkaufen was er will und wenn was nicht OK ist dann Schulterzucken und an den Hersteller verweisen?
Kann ich so aber nicht ganz glauben.Nö, nach Bgb ist der Händler Vetragspartner und damit bei Sachmangel in der Pflicht,
ob er will oder nicht -
#26 Ich würde mich auch an den Händler, der mir das Teil verkauft hat, wenden. Auch wenn der eigentlich nichts dafür kann, aber er ist der Vertragspartner. Nur er kann auch nicht viel machen. Jedenfalls habe ich noch nie gehört, dass ein Händler die Strafe + alle anfallenden Kosten übernommen hat. Jeder ist selbst dafür verantwortlich, was er an sein Bike schraubt! Ich habe in meiner selbstständigen Zeit auch nur nach Absprache mit dem Hersteller einen Auspuff zurückgenommen und den Kaufpreis zurück erstattet. Aber auch nur bis ein halbes Jahr nach dem Verkauf [Stichwort: Gewährleistung / Sachmangelhaftung / Beweisumkehrlast]. Danach nicht mehr. Die kann ich aber an einer Hand abzählen - und es waren tausende Anlagen, die ich verkauft habe!
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#27 M. E. ist nach der Gewährleistungsfrist der Fahrer (Besitzer bzw. Inhaber - da lässt sich wohl auch trefflich streiten) allein verantwortlich.
Der Händler bzw. dessen Zulieferer / Hersteller kann sich ab dann immer auf die Alterung (im speziellen das sg. "Ausbrennen") "rausreden". M. E. auch zu Recht.
Für mich sogar die falsche Diskussion.
Wie G.M. schon schrieb: Alle kaufen Zubehörtöpfe, damit der Fahrer / die Fahrerin wenigstens "sportlich klingt". (Ein Schelm, wer nachträglich anderes behauptet.)BTW: Ich fahre auch lauter: Mod.-Ori-Anlage. Da - wie ebenfalls G.M. schon schrieb - die Toleranz 5dB (wenn ich nicht irre +77%) ist, liege ich absolut sicher innerhalb dieser.
Wenn ich hier von "laut" rede, meine ich solche Knalltüten (wie in meinem obigen Link), die ernsthaft glauben, ein offenes Ofenrohr sei ein tolerabler Auspuff. -
#28 Morgen zusammen,
wenn mich einer fragt würde ich sagen:
rechtlich ist das leider genau anders herum. Es ist nicht die Frage wer was kauft weil es zu laut ist,
die Frage ist vielmehr wer etwas verkauft das nicht den zugesagten Eigenschaften, hier Konformität
zur StvO, bzw. den in Flensburg hinterlegten Spezifikationen entspricht.
Wenn man sich eine Krawalltüte ohne enr/Abe etc. dran baut ist der Fahrer dran, also selber Schuld.
Wenn der Fahrer sich eine Tüte mit enr/Abe kauft, dann macht er das in gutem Glauben glauben
und kann dann auch die Mittel des Bgb zum Thema Sachmangel mit allen Möglichkeiten und Einschränkungen nutzen.aber mich fragt ja keiner
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