Entfernen der Soziusrasten

  • #51

    Interessant.


    Dazu gibt es keine einheitliche Sicht. Ich finde es gut, wenn es so geregelt würde, wie von den Polizisten dargestellt. Aber... in der StVZo steht drin, 2 sitziges Motorrad braucht Griff und Rasten für den Beifahrer. Das ist auch der Stein den Anstosses, bedeutet, wenn Zweisitzer im Schein eingetragen ist, müssen die Teile dran sein. Ob da eine Abdeckung drauf ist, oder Gepäck, oder ein kleinerer Sitz, ändert ja Nichts daran das in den Papieren steht Zweisitzer.

    Letztens beim Tüv fragte der Prüfer allerdings auch, ob ich die Rasten wieder ran bauen könnte, dann war es für ihn Ok. Die Welt wird immer agiler :) Werde das Thema auch wieder bei er GP haben...

    Cu Mick
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    Ich fahr zur Hölle, braucht wer was?

  • #52

    Der Vergleich mit dem Transporter macht es aber eigentlich glasklar, wenn man Augenmaß etwas Bedeutung zugesteht. Sitzbank raus (setze zumindest ich gleich mit Rasten, kleiner Einzelsitz oder Abdeckung) ändert auch absolut nichts. Da kann keiner Sitzen, fertig.


    Andersrum verstehe ich das Problem. Als Einsitzer eingetragen und zwei Personen drauf.

    Die Farbe ist egal, solange es Schwarz ist!

  • #53

    Glasklar, auch wenn es dann nicht mehr mit der StVzO konform ist. Vielleicht müßte die mal nachgebessert werden damit es passt.

    Weil, ein mögliches Andersrum wäre, 6 Personen in deinem Bus und nur 2 Sitze und Gurte, was auch ein Problem wäre :)

    Cu Mick
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    Ich fahr zur Hölle, braucht wer was?

  • #54

    Klar, Gesetzt ist Gesetz und sticht im ersten Moment erstmal alles. Keine Frage.

    Nur über die Sinnhaftigkeit lässt sich doch so vorzüglich streiten ^^


    Das andere Problem regelt § 21 Abs. 1 StVO schon.


    Die Farbe ist egal, solange es Schwarz ist!

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