Es bleibt aber die Frage, ob bei Umbau und Eintragung als Einsitzer das mit der originalen Sitzbankabdeckung geht. Es kann eigentlich nicht sein, dass die bloße Montage des Höckers frei ist, während diese mit Umbau eingetragen sein muss, bzw. ABE her muss. Den Anbauteil bleibt Anbauteil, auch wenn nur aus optischen und nicht zwingenden Gründen.
ABE Debatte Höcker und Fussrasten
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#23 Also ich habe mit der ganzen Höcker-Arie zwar an und für sich nichts am Hut, aber meine Meinung ist die, dass der Knackpunkt der ganzen Geschichte in der Fussrastenanlage zu sehen ist. Höcker mit Fussrastenanlage keine Eintragung und keine ABE bei Original Yamaha Höcker (Aussage Yamaha), Höcker (mit ABE Fremdfabrikat oder ohne ABE bei Original-Teil) ohne Fussrastenanlage wahlweise Eintragung 1/2 Sitzer (Aussage TÜV) dann Höcker ohne Rastenanlage = Einsitzer, Höcker mit wieder angebauter Rastenanlage = wieder Zweisitzer, weil der Höcker/Abdeckung abgenommen werden kann. Die Aussage des TÜVlers ist insofern nicht richtig oder vollständig, dass mit Höcker kein Zweiter mitfahren kann, denn mit einer montierten Rastenanlage schon, wenn der Höcker/Abdeckung abgenommen wird. So ist es ja bei allen Supersportlern mit Rastenanlage und Abdeckung, unabhängig davon, wie man da sitzen muss, wenn die Abdeckung abgenommen wird. Ohne Fussrasten ist es in jedem Fall nur ein Einsitzer, auch ohne Höcker oder Abdeckung, weil ohne Fussrasten darf keiner mitfahren, auch wenn Platz auf der Sitzbank wäre, weil kein Höcker/Abdeckung drauf ist.
Gruß
Thomas
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#26 Zitat von miku850Hi Thomas,
geht ja nicht nur um die Rasten, auch um den Halteriemen und
mit montiertem Höcker darf halt kein Zweiter mitfahren, weil kein Platz ist, auch wenn
der gesamte Krempel noch am Motorrad verblieben ist.Ja klar, mit fest montierten Höcker geht ein Zweipersonen-Betrieb ganz klar nicht, aber was ich meine, mit abnehmbaren Höcker/Abdeckung und Fussrasten geht es dann wieder und der Yamaha Zubehör-Höcker problemlos wieder abnehmbar sein dürfte. Ohne Fussrasten geht in jedem Fall gar nichts und ich hatte es so verstanden, dass Du diese eben auch abgebaut haben willst. Eine ABE wird laut Yamaha dann wohl nur für ein Fremdfabrikat-Zubehörteil benötigt werden und mit ABE braucht man eigentlich nichts eintragen, sondern es ist freiwillig, weil eine Allgemeine Betriebserlaubnis vom KBA ausgestellt wird und eben den Betrieb des Teils auf dem jeweiligen Modell auch ohne Eintragung erlaubt, aber wenn das zu theoretisch ist, möchte ich mich da nicht einmischen. Ich weiß nur aus Erfahrung, dass sich gerade bei HU-Terminen der Prüfer oft in einer exponierten Lage sieht, es aber nicht immer zutreffend sein muss, was der sagt und er nicht zugeben würde und braucht, dass er es eigentlich nicht genau weiß bzw. zum selben Thema unterschiedliche Meinungen vertreten werden.
Gruß
Thomas
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#29 In diesem Zusammenhang stellt sich doch die Frage wie es sich mit den XSR (Sozius-)Fussrasten-Cover verhält? Diese machen ja nach dem derzeitigen Kenntnisstand den Hauptunterschied zwischen 1 und 2 Sitzer Gelistet sind sie im Yamaha Zubehör, dort allerdings ohne jeglichen Hinweis auf Erlöschen der BE o.ä. Ich möchte mal stark davon ausgehen das jegliches Original Zubehör irgendwo, irgendwann mal die Zulassung für das Bike bekommen haben. Ich hab die Teile auch dran, aber ohne irgendwelches Geschriebsel
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#30 Hallo Sascha,
das Thema hatte wir schon, schau mal hier -
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