Dunlop Mutant

  • #21

    ...ist Unsinn, der ist bis 240 zugelassen und damit absolut legal. Man muss immer quasi als Sicherheits-Puffer 'eine Nummer größer` verbauen als die eigentlich eingetragene Höchstgeschwindigkeit, bei 200km/h-Moppeds also 240km/h-Reifen. War mitlerweile auch mit meiner beim TÜV damit, keine Beanstandungen.

    aktuell: XSR900 (shinyo Rücklicht, ABM Booster Streetbike Lenker, Roadsitalia Auspuff, Urbano Bruni Chainguard, sw-motech Schutzblech, Louis Lenkerendspiegel, moto4u Cockpit relocation, Kühlerschutz, China-Chrashguards, China-Reglergitter, Dunlop Mutant Scrambler-Bereifung...) , Triumph 955i Daytona, Moto Guzzi LeMans Café Racer Totalumbau, Yamaha XS 650, Honda CB450 K3, Skyteam Dax, TGB 300 Bellavita.

    ...und vierrädrig Mazda MX5 ND, Lotus Elise und Pontiac Catalina 400 (1973) :character-blues:

  • #22

    Unsinn ist, zu behaupten das ein Reifen mit Speedindex "H" bis 240 km/h zugelassen ist. Darfst aber gerne das Gegenteil beweisen.

  • #23

    Weil, zumindest bei mir, Reifen mit Speedindex "W" (270 km/h) eingetragen sind. Ist zwar aufgrund der eingetragenen Vmax von 210 km/h totaler quatsch aber soviel ich weiß, muss der Reifen der Eintragung entprechen oder höherwertiger sein.

  • #24

    Sorry, hast recht, falscher Buchstabe.

    Der Mutant hat "W" und ist damit bis 270 km/h zugelassen. Und ne Freigabe gibt's sogar auch noch... also sowas von street legal!

    Jetzt wünsche ich allen so viel Spaß mit dem Reifen wie ich es hab.


    IMG_20210225_191649.jpg? IMG_20210225_191725.jpg

    aktuell: XSR900 (shinyo Rücklicht, ABM Booster Streetbike Lenker, Roadsitalia Auspuff, Urbano Bruni Chainguard, sw-motech Schutzblech, Louis Lenkerendspiegel, moto4u Cockpit relocation, Kühlerschutz, China-Chrashguards, China-Reglergitter, Dunlop Mutant Scrambler-Bereifung...) , Triumph 955i Daytona, Moto Guzzi LeMans Café Racer Totalumbau, Yamaha XS 650, Honda CB450 K3, Skyteam Dax, TGB 300 Bellavita.

    ...und vierrädrig Mazda MX5 ND, Lotus Elise und Pontiac Catalina 400 (1973) :character-blues:

  • #25

    Das Reifenthema ist ja seid letztem Jahr eh recht heikel geworden. Da die neuen Reifen ab Januar 2020 keine Freigaben mehr haben, sondern im Schein eingetragen sein/werden müssen!


    Und in meiner Werkstatt wurde mir gestern auch gesagt, das der AX41S auch mit H passen würde und das hat selbst Bridgestone so offiziell gesagt.


    Gruß

  • #26

    Meines Wissens muss man nur einen Reifen eintragen, wenn diese von der im Schein vorgegebenen Reifengröße, im Fall XSR900 120/70ZR17 (58W) u. 180/55ZR17 (73W), abweichen. Sprich, wenn du dir jetzt auf deine XSR900 hinten einen S22 190 Schlappen aufziehen lassen willst, reicht es nicht mehr, dass der Reifenhersteller in seine ABE schreibt, dass der Reifen für die XSR900 verwendet werden kann, sondern du musst beim TÜV vorfahren und den Reifen eintragen lassen. Was vielleicht etwas nervig ist, ist der Umstand, dass die Eintragung nicht Größenbezogen sondern Modellbezogen ist. Also wenn du z.B. nach dem S22 190 Schlappen einen M9RR 190 Schlappen in gleicher Größe wie den S22 190 Schlappen aufziehen lassen willst, musst du wieder beim TÜV vorfahren und den M9RR eintragen lassen.

    Da ich eh nur die vorgegebenen Reifengröße auf der XSR900 fahre, tangiert mich die neue Regelung recht wenig. Die A-Karte haben eher Besitzer von älteren Motorrädern, die ggf. eine Reifengröße im Schein stehen haben, die mittlerweile von den Reifenherstellern nicht mehr angeboten wird. Die dürfen jetzt, wenn sie ein neues Reifenmodell aufziehen lassen wollen immer zum TÜV.

  • #27

    Täusche ich mich, das gab es doch schon mal so, so um 2005?

    Da musste ich mit den BT56SS in 120/70 170/60 eintragen lassen,

    und dafür erst für gutes Geld ein Gutachten kaufen, zum Tüv und dann noch eintragen lassen.

    Cu Mick
    ____________________________________

    Ich fahr zur Hölle, braucht wer was?

  • #28

    Das ist aber eine sehr zweifelhafte & sinnlose Regelung. Bei uns in Ö darfst alles montieren, was den eingetragenen Dimensionen und Geschwindigkeitsindex entspricht.


    Ich versehe nicht, warum in der EU alle diesbezüglich ihre nationalen Süppchen kochen. Gutes Beispiel ist auch ABE, gilt in Ö nix, musst eintragen lassen, E-Nummer ist wiederum okay - man muss aber das Zertifikat mitführen. Frankreich Handschuhe, usw.......

    Liebe Grüße,
    Mike

  • #30

    Danke für das hochladen. Wenn ich es richtig verstehe, sind für Motorräder mit EU-Typengenehmigung seit letztem Jahr keine Reifenfreigaben der Hersteller mehr notwendig, wenn die Reifen in ihrer Bauart und Dimension den Vorgaben aus den COC-Papieren oder der Zulassungsbescheinigung entsprechen und die technischen Parameter gleich oder höherwertig sind. Das bedeutet doch eigentlich auch, dass Mischbereifung zulässig ist solange die Reifendimension, Bauart und Parameter stimmen, selbst wenn der Reifenhersteller die Kombination nie freigegeben hat oder gar davon abrät?:/

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