Quick-Shifter Nachrüsten

  • #11

    Er bezieht sich darauf dass das Schaltgestänge nicht sicherheitsrelevant ist. Die Fußrastenanlage natürlich schon, aber nur damit der Fuß nicht einfach wegsackt. Alles was zwischen Fußrastenanlage und Schaltwelle sitzt ist seiner Meinung nach nicht näher betrachtenswert. Und wenn man nicht im Gemisch bzw der ECU rumwurstet (was ein Healtech oder ein Translogic nicht tut) sollte das grundsätzlich ohne ABE etc betrieben werden können...

  • #12

    Ich meine sogar der Jan von Stecher Motorradtechnik hatte etwas ähnliches in einem Video gesagt.:/

  • #13

    Es geht ja nicht um das Schaltgestänge. Mein Punkte sind:

    1. dass die Hersteller die Teile nur für die Rennstrecke freigeben. Warum bloß? Dann zeichnen sie diese mit "nicht genehmigungspflichtig" aus und gut wäre es, aber die halten es gerade ander herum.

    2. die Teile greifen in die Elektronik des Motorrads, eventuelle Wechselwirkungen nicht ausgeschloßen wurden.


    Beim Nachrüsten ist es wie mit fast allen anderen Bauteilen auch, Sicherheit gibt es nur wenn ABE/E-Nummer drauf ist.
    Zu allem anderen kriegst Du keine gesicherten Aussagen. Man kann nur einen Prüfer fragen ob er es abnimmt und dann auch einträgt.

    Mir persönlich sind solche Aussagen sonst zu gefährlich und nicht belastbar, da ich im Zweifelsfall das volle Risko tragen würde. Solange er nichts einträgt ist er ja aus der Verantwortung wenn was schief geht,


    Dazu noch folgender Artikel aus der Motorrad.

    Zitat daraus:

    "Zum Schluss noch ein paar Worte zur Gesetzeslage: Alle Anbieter weisen darauf hin, dass die Schaltautomaten ausschließlich auf abgesperrten Strecken genutzt werden dürfen. Wer im öffent-lichen Straßenverkehr mit montiertem Schaltautomat einen Unfall baut, riskiert den Versicherungsschutz und/oder kann von der Versicherung in Regress genommen werden."

    Cu Mick
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    Ich fahr zur Hölle, braucht wer was?

    2 Mal editiert, zuletzt von miku850 ()

  • #14

    Ich glaube, man muss hier ganz klar zwischen Quickschifter und Schaltautomat unterscheiden.

    Ein QS dient nur zum kupplungsfreien Hochschalten. Hierfür wird der QS in der Regel lediglich an das Steuergerät des Motorrades angeschlossen um aktuelle Daten zur Gasstellung, Drehzahl etc. auszulesen, anhand derer er dann die Zündunterbrechungszeiten für den Schaltvorgang ermittelt. Da keine Änderungen am Motormapping, Einspritzung, Gemisch, Verbrauch etc. vorgenommen werden, ist dies legal. Ich habe aber gesehen, dass einige Internetanbieter einen QS in Verbindung mit einem neuen Motormapping/Powercommander anbieten. Das wäre dann nicht mehr legal, da muss man aufpassen.


    Ein Schaltautomat ist ein QS inkl. Blibberfunktion. Um eine Blibberfunktion, also das kupplungsfreie Runterschalten, bei einem Motorrad nachzurüsten, muss für das Zwischengas beim Schaltvorgang das Motorsteuergerät angepasst werden. Hierfür wird i.d.R. ein neues Motormapping aufgespielt, was aber eine Manipulation der Motorsteuerung darstellt, wodurch die Straßenzulassung erlischt.

    2 Mal editiert, zuletzt von Aries ()

  • #15

    Als wenn ich mir den Bericht aus MOTORRAD anschaue, frag ich mich was der Einbau bringen soll?

    Es sei denn ich fahre im Rennmodus.

    das Geld lege ich mir liebe in Zubehör an.

    Aber nur eine Meinung von mir. ?(

  • #16

    Genau so hatte ich das auch verstanden.

  • #17

    Schaltautomat ist der deutsche Begriff für Quickshifter, zumindest nach Wikipedia.

    Nach der dortigen Terminologie wären die Geräte mit Eingriff in die Drosselklappen/Einspritzung dann Schaltassistenten.


    Es ist im Motorrad Artikel auch lediglch von Hochschalten die Rede, sowie von Einbauten an der Zündung.

    Hier ist eines der getesteten Geräte.

    Aber bitte, jeder kann doch machen was er will.

    Cu Mick
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  • #18

    Witzigerweise bezieht sich der Wikipediaeintrag bei der Quellenangabe scheinbar auf den gleichen Motorrad-Artikel vom 18.10.2011.


    Aber eigentlich spielt es auch keine Rolle, wie die Definition von Schaltautomat oder Schaltassistent ist. Der entscheidende Punkt ist wohl vielmehr, ob die Motorsteuerung/mapping verändert wurde. Das hat aber mehr was mit Abgaszertifizierung zu tun, welche bei einer Änderung nicht mehr gültig wäre. Rein die durch einen QS hervorgerufene Zündunterbrechung wird dabei wohl vom TÜV nicht als Manipulation gewertet. Zumindest habe ich das jetzt schon mehrfach gehört. Natürlich bin ich kein Rechtsexperte und ich würde hier jeden ebenfalls empfehlen, sich nicht auf irgendwelche Forumsbeiträge zu verlassen und dies vor Verbau eines QS am besten persönlich mit dem TÜV zu klären.

  • #19

    ich habe ebenfalls schon zu viel gehört um alles davon zu glauben. Deshalb halte ich mich gerne an Fakten, oder mindestens Indizien. Wenn die Redakteure aus der Motorrad beim Test von nur Hochschalt-Automaten, die mal gerade nur die Zündung unterbrechen, auf die rechtlichen Konsequenzen hinweisen, ist das für mich höherrangig einzuordnen als Hörensagen. Wenn es belastbare Informationen gibt, erfolgreiche Eintragungen oder Korrespondenz vom TÜ z.B., passe ich meine Meinung gerne an. Aber bitte, das ist mein Prozess der Meinungsbildung, das kann ja jeder halten wie er möchte.

    Cu Mick
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  • #20

    Habe mich am Sonntag mit dem Besitzer einer wirklich cool umgebauten Anniversary unterhalten. Er hatte einen Blipper verbaut der ab 2000 U/min tadellos schaltet --> Kosten ca. 1200,-- <X.


    Beim Wegfahren konnte ich es hören, bei extrem niedriger Drehzahl war schon die 2. drinnen.


    Sowas macht bis auf den Preis Sinn, denn einen QS der erst über 6000 U/min gut funktioniert bräuchte ich nicht, bei unserem Drehmoment benötigt man selten hohe Drehzahlen.

    Liebe Grüße,
    Mike

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