ABE - Gültigkeitsbereich?

  • #1

    Mich interessiert eine prinzipielle Frage:

    Eine ABE ist doch eine rein deutsche Angelegenheit, oder? Wenn man ein Zubehörteil am Bike ohne ABE montiert und das ausschließlich im Ausland fährt, ist es rein rechtlich doch schnuppe.

    Es geht nicht um eine Yamaha, sondern um einen Clip-On Windabweiser an einer Enduro, die ich mir nun zugelegt habe.

    Was passiert überhaupt auf deutschen Straßen, wenn so ein Teil montiert ist, was man mit einem Handgriff abnehmen kann. Dann ist zwar rechtlich die Betriebserlaubnis des gesamten Fahrzeugs erloschen, aber damit wird es wohl kaum stillgelegt werden.

    Aktuell: Yamaha XSR 900 Metal Garage, Royal Enfield Himalayan, Indian Scout Bobber
    Früher: Kreidler RS, Honda CB 50, Honda CB 250N, BMW R 45, Suzuki GSX 750EF, Suzuki GSX-R 750R, BMW R 1100 RS, BMW F 650, BMW K 1200 RS Yamaha R1, Yamaha FZS 600 Fazer, Yamaha FZS 1000 Fazer und Skyteam 125 (das war ein Ausrutscher).

  • #2

    ABE ist deutsch - ja.

    Zubehörteil ohne ABE im Ausland völlig uninteressant - ja.


    Letzters ist interessant, da das Teil ja nur gesteckt und somit eigentlich nicht fest verbaut ist.

    Die meisten Spoiler werden ja am Windschild fest befestigt und sind nicht entfernbar, dann ABE oder §21.

    Wobei ich mir von Amtsschimmelwegen vorstellen könnte, dass die auch für die Steckvariante eine ABE sehen wollen.

    Frag doch mal bei einem aas nach.

    Gruß Steffen alias Gräzer + Tomomi


    Thueringen_120-animierte-flagge-gifs.gif

  • #3

    Was kostet so eine Einzelabnahme beim TÜV? Was sind die Grundvoraussetzungen dafür? Festigkeitsgutachten, Fahrversuche?

    ABE ist prinzipiell nötig, denn MRA hat auch diese Clip-On Spoiler und die haben für bestimmte Bikekombinationen eine ABE. Jedoch nicht für mein Bike.

    Aber egal, dann wird das Ding eben auf der Fähre aufgesteckt und fertig. Es ist ja kein kompliziertes Teil und mit irgendeiner erhöhten Gefährdung ist auch nicht zu rechnen. Aber wenn man wochenlang den ganzen Tag fahren will, wird das hilfreich sein.

    Aktuell: Yamaha XSR 900 Metal Garage, Royal Enfield Himalayan, Indian Scout Bobber
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  • #4

    Kommt wohl darauf an, welche Regelungen im jeweiligen Land gelten. Wobei ich nicht weiß, ob es evtl. auch eine Rolle spielt in welchem Land das Motorrad zugelassen ist.

    Stilllegen wohl nicht, da du es ja abnehmen kannst. Aber wenn du viel Pech hast gibt es eine Strafe.

    Grundsätzlich ist eine ABE für eine Scheibe aber sinnvoll, da diese unter anderem vorschreibt, dass eine Scheibe im Falle eines Unfalls nicht scharfkantig brechen/splittern darf, womit das Verletzungsrisiko hier schon mal minimiert wird. Wenn keine ABE vorliegt, kann dies der Fall sein muss aber nicht.

  • #5

    Gerade geschaut, das letzte Windschild hat mich im Jahr 2010 26,30 € gekostet.

    Wird wohl heuer etwas mehr sein.


    Wenn Du eine ABE für ein anderes Moepd hast, dann ist das schon super.

    Weil damit ist die Scheibe ja abgenommen und anhand der ABE wird das Gutachten für Dein Moped gemacht.


    Wenn nix da ist, also keine ABE und nicht mal ein Nümmerchen auf der Scheibe, dann wird das eine große Nummer.

    Es gibt kein Materialgutachten, kein Bruchgutachten usw. usw. und das ist ja das was dann die Prüfstelle vor der Eintragung prüfen möchte = abhaken und andere Scheibe nehmen, oder einfach fahren und ignorieren.

    Gruß Steffen alias Gräzer + Tomomi


    Thueringen_120-animierte-flagge-gifs.gif

  • #6

    Aja, gute Idee. Es gibt tatsächlich einen Aufsatz von Puig mit ABE für andere Bikes.

    Ich warte mal ab bis die Bikes da sind. Dann kläre ich das mal mit dem TÜV ob dieser willig ist ;)

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  • #7

    wenn es eine Abe für ein anderes Fahrzeug gibt, reicht es dem TÜ dieser Nachweis meist für die Festigkeit. Bei guter Laune tragen sie das auch ein, bei schlechterer machen sie einen Fahrversuch, heißt setzen sich drauf und machen einen "Hochgeschwindigkeits Test". Das kostet dann ca. einen Hunderter.

    Cu Mick
    ____________________________________

    Ich fahr zur Hölle, braucht wer was?

  • #8

    Hochgeschwindigkeitstests mache ich jeden Tag 8)

    Aber gut, danke für die Anregungen. Sobald die Bikes da sind, frage ich den TÜV vorab an und bestelle das dann, wenn er das so abnehmen will. Man schauen ob der das dann auch als wahlweisen Betrieb zulässt. Dann braucht das nicht wieder aus den Papieren, wenn man das Ding nicht fahren will. Früher haben die mir an einer BMW eine Scheibe so eingetragen. Das war natürlich praktisch.

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