2020 gekaufte XSR 900 mit Euro4 erst 2021 zulassen?

  • #11

    Ich habe ja die oben im Bild gezeigte EMail und den Namen des Mitarbeiters, auf den ich mich auch berufen darf, falls da eine Mitarbeiter/in der Annahme dann nicht so ganz Bescheid weiss.


    Es dreht sich dabei ja auch nicht um die paar Monate mehr Versicherung zahlen, sondern bei einem etwaigem Weiterverkauf des Motorrades in der Zukunft kommt ein EZ 2021 natürlich besser wie EZ 2020, nur darum ging es mir dabei.

  • #12

    Ich glaube nicht, dass das Datum der Erstzulassung einen relevanten Einfluss auf den Weiterverkaufswert hat. Mich persönlich interessiert es z.B. überhaupt nicht, ob ein Motorrad nun im Dez. 2020 oder im März 2021 zugelassen wurde. Wichtig sind für mich das Baujahr, die km-Laufleistung und der Gesamtzustand!


    Ich frage mich auch, was dir eine schriftliche Aussage eines Mitarbeiters der Zulassungsstelle nützt, wenn diese im Endeffekt falsch sein sollte. Das Zulassungsamt kann ja nächstes Jahr nicht eigenmächtig geltende Gesetzesvorgaben umgehen und deine XSR900 noch zulassen nur weil ein Mitarbeiter letztes Jahr versehentlich eine Falschaussage getroffen hat. Zumal ja, so wie ich es verstanden habe, es nicht mal sicher ist, ob Yamaha für die XSR 900 in Deutschland überhaupt eine Sondergenehmigung beantragt hat, welche ja zwingend notwendig wäre, um eine Erstzulassung der XSR900 im Jahr 2021 überhaupt in Erwägung zu ziehen.

    Einmal editiert, zuletzt von Aries ()

  • #14

    Was soll man da groß wissen, der Mailverkehr ist im Fall des Falles nichts wert und läuft im schlimmsten Fall auf "Tut mir leid." hinaus.

    Schreiben von Amt mit Auszug dass die Fahrgestellnummer gemäßt § XY und Gesetz bla bis dd.mm.yyyy zugelassen sein muss mit Unterschrift/Siegel/Stempel, dann wird es interessant.

  • #17

    Also wenn es dir echt darum geht.... Lass die Kiste einfach im Dezember noch zu... Ganz ehrlich, das juckt kein Mensch ob da jetzt 2020 oder 2021 Erstzulassung war. Gugg dir mal die Gebrauchtpreise von XSR900 im Netz an... Du bekommst eine 2016er nicht eklatant billiger als eine von 2018... Und das obwohl es zwischen den ganz frischen aus 2016 und 2018 Änderungen gab (Abstimmung, Quickshifter-Vorbereitung, aus irgend nem Grund die Position der Ölablassschraube etc.).



    Den Stress auf der Zulassungsstelle würd ich mir nicht geben. Meine Erfahrungen gehen da eh in die Richtung: die machen Dienst nach Vorschrift. Nicht mehr, nicht weniger.

  • #18

    das stimmt natürlich zum Teil, aber würde man sich, bei gleicher Laufleistung und Preis, für die "Neuere" oder "Ältere" entscheiden?

    Cu Mick
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    Ich fahr zur Hölle, braucht wer was?

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