ABE für V-Trec Hebel

  • #11

    Meine Ansicht zum Mitführen von ABE's



    StVZO §19, Absatz 4, Nummer 1 :


    "...Der Führer des Fahrzeugs hat ... den Abdruck oder die Ablichtung der

    betreffenden Betriebserlaubnis, Bauartgenehmigung ... mitzuführen..."



    Eine Ablichtung ist u.A. ein Foto. Bei Kontrolle durch einen Polizisten mit Profilneurose würde ich respektvoll argumentieren

    das es egal ist, ob das Foto der ABE auf einem Handydisplay oder Fotopapier dargestellt ist.

    Es bleibt ein Foto (= die in § 19 geforderte Ablichtung).


    Von der Logik her sollte es dann doch egal sein, ob wir dem Polizisten auf unserem Handy eine

    Ablichtung oder das .pdf einer ABE zeigen.


    Für die oben erwähnten unrespektablen Polizisten, die dann evtl. tatsächlich auf ein Foto bestehen könnten

    hab ich beides auf meinem Handy gespeichert.

    ABE als .pdf und ein Foto der Seite der Liste mit der XSR 900. Ausserdem hab ich den § 19 dabei.

  • #12

    ...nur kommst du mit deiner (und auch meiner) Rechtsauffassung am Samstag morgen nur zu Fuß an dem Polizisten vorbei ....

    Ich geb's nur ungern zu, aber er sitzt in dieser Situation am längeren Hebel und kann mir das WE RRRRIIICHTIG versauen.


    Also lasse ich ihm seinen Spaß.

  • #13

    Ist eine Rechtsauffassung, die ich schwarz auf weiß vor Ort begründen kann. Natürlich sollte man trotzdem devot erkennen lassen das man nicht infrage stellt, daß er als wichtiger Polizist es selbstverständlich immer besser weiß. Wenn auch nur, damit er hoffentlich nicht weiter suchen wird, bis er was anderes, substantielleres findet.

  • #14

    Meine Erfahrung: wenn man nett zu den Polizisten ist, sind die auch nett zu einem. Und wie Rottimann schon sagt: ruhig etwas devot daherkommen. Da stehen die meisten drauf, ist teil der Stellenbeschreibung.


    Wenn man dem indirekt sagt er habe keine Ahnung und fragt ob er seine Briefe noch mit der Taube schickt, wird man entsprechend behandelt werden.


    Fakt ist: ich kann nicht alle ABEs in Papierform mitführen und jedes Teil eintragen lassen hab ich auch keine Lust. Also als PDF aufm Handy. Fertig.

  • #15

    Alles korrekt.

    Nur wenn er das so will, gehst du trotzdem anschließend zu Fuß nach Hause, egal wie schlüssig deine Begründung auch ist (die ich ja teile).

    Da lasse ich ihn lieber in seinem Glauben, bis du ihn aufgeklärt hast :P

  • #16

    Dann ist der Grat zwischen "ich akzeptiere kein PDF" und "klar, so ein selbst zusammen gestückelter Ausdruck mit 4 Seiten auf einer A4 Seite und den Rest einfach mal weglassen geht total gut in Ordnung für mich" aber schon ziemlich schmal.


    Ich behaupte einfach mal: jemand der ein vollständiges PDF File ablehnt (aus welchem Grund auch immer, denn wie gesagt: die können den Blödsinn anhand der KBA Nummer ja einfach nachprüfen), der lehnt auch deinen Pausenbrotzettel ab. Der Typ:in will dann so ein kleines, zusammengetackertes Heftchen haben, wie es die früher mal gab.... Am aller aller besten wäre natürlich, wenn das im Schein alles eingetragen ist.



    Was man ja auch im Hinterkopf behalten muss: jeder der am PC etwas fix ist, der fälscht dir so ne ABE in ner halben Stunde... nur mit en bissi Bildbearbeitung und einer echte ABE als Vorlage.... Das einzige was denen wirklich Sicherheit bringen würde: die KBA Nummer in ihrer Datenbank mit dem Fahrzeugtyp abgleichen.... Hab ich noch nie erlebt.

  • #17

    Und die auf dem Handy gespeicherte PDF-Kopie hat jetzt nochmal welche fälschungssicheren Merkmale???

    Du siehst, du kannst es drehen wie du es willst. Am Ende entscheidet die Exekutive, was an Ort und Stelle passiert und was nicht.



    Wenn das in der Welt des Beamten als Original gilt, weißt du in welche Lotterie du da investierst.

    I.d.R. bekommst du ja IMMER nur eine Kopie vom Händler ausgehändigt (Papier oder digital).

  • #18



    Völlig Korrekt. Und eben weil das alles Glücksspiel ist, was der Beamte jetzt akzeptiert oder nicht, mach ich mir so wenig Aufwand wie nur geht. Also PDF aufm Handy und fertig ist.


    Und natürlich ist so ein PDF auch nicht Fälschungssicher... Das sollte nur deutlich machen, dass ein Beamter, der es ganz genau wissen will, eigentlich nichts akzeptieren dürfte was der Fahrer aus der Hosentasche zaubert.

  • #19

    Da stellt sich doch die Frage: woher weiß das geschulte Polizeiauge den, dass evtl. die Hebel nicht original sind ? Bei bunt eloxierten Hebeln ist das klar. Aber sagen wir, die sind komplett schwarz wie die orig. Hebel ?

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