[Auto] Fahzeugschein Anhängerkupplung

  • #1

    Hallo zusammen,

    ich versuche gerade herauszufinden, wieviel Anhängerlast ( ungebremst ) mein Golf 6 ziehen dürfte. Leider bin ich kein Beamter und verstehe deshalb die Zusatzinfos am Ende des Fahrzeugscheins nicht... Evtl. erbarmt sich der eine oder andere Anhängerkundige.

    I. Ich lese es aktuell so --> O.2. Ungebremst --> maximal 680 kg --> Würde bedeuten ich darf nicht einmal einen 750kg Anhänger fahren . Ist das so korrekt ?

    II. Falls das der Fall ist, meinte mein Bruder muss man der Anhänger beim Tüv oder ähnlich "ablasten" sodass dieser nur noch auf 680kg zugelassen ist ?

    Danke und Gruß Mathias

  • #2

    Meines Halbwissens nach zählt das tatsächliche Gewicht des Anhängers (Anhänger + Ladung) und nicht die größtmögliche Zuladung.

    Dh wenn der Anhänger 100kg wiegt, die beiden Motorräder darauf jeweils 200kg, hast Du ein tatsächliches Gewicht von 500kg und wärst damit unter den 680kg, die im Fahrzeugschein stehen.

  • #3

    Das wäre natürlich wünschenswert <3 . Ich dachte auch, dass es so ist. Da mein Bruder aber gerade den großen Anhängerschein gemacht hat und anderer Meinung war, hat mich das ziemlich verunsichert. Im besten Fall hat er sich getäuscht. Mal sehen, ob sich vielleicht noch einer findet, der es ganz genau weis :text-goodpost:

  • #4

    Ich meine auch, dass du den Anhänger schon an deinen Golf anhängen kannst, nur eben nicht die maximal zulässige Anhängerlast von 750 kg ausnutzen kannst, da dein Golf nur für eine ungebremste Anhängerlast von bis zu 670 kg zugelassen ist. Wenn das Leergewicht des Anhängers plus die Beladung vom Anhänger ein Gesamtgewicht von 670 kg nicht überschreiten, dann sollte es passen.

  • #6

    moin,

    680kg ist das eine, solltest du in einer Kontrolle auffallen wird auch das Gesamte Zuggewicht berechnet. Das heißt, Golf voll bis zum bersten plus Anhänger kann manchmal bedeuten das das Motorrad runter vom Anhänger muss. Es gibt aber meistens eine Toleranz von 10 %.

    Gruß Jupp.

    Hart und heavy ist für mich Entspannung!

  • #7

    Auch gut zu wissen, aber da muss ich dann schon richtig aufladen :)

    Der Herr vom Anhängerverkauf hat sich auch zurückgemeldet -->

    Code
    Guten Morgen,
    natürlich können Sie diesen Anhänger ohne Probleme an das von Ihnen beschriebene Fahrzeug anhängen,
    wenn Sie noch den „alten“ PKW-Führerschein besitzen.
    Sollten Sie bereits den neuen PKW-Führerschein haben, so darf die Anhängelast welche im Fahrzeugschein steht
    nicht von der Fahrzeuggesamtmasse des Anhängers überschritten werden.
    
    Wir bitten Sie daher selbst zu prüfen welchen Führerschein sie besitzen und nach welcher Regelung Sie den Anhänger nutzen dürfen.

    Ich denke die Rückmeldung bestätigt, was ihr schon vermutet hattet kawu  Aries .
    Mich verwundert nur, dass die Anhängelast - Fahrzeugschein - scheinbar mit dem alten Führerschein überschritten werden darf ?

  • #10

    Mag ja sein, aber warum darf man dann mehr als die maximale Zuglast ( ungebremst - aus dem Fahrzeugschein ) ziehen ? Dann hätte die Begrenzung im Fahrzeugschein ja garkeinen technischen Sinn... Ich glaub der Anhänger-Verkäufer hat sich da verschrieben. Oder ich kapier seine Rückmeldung nicht...

    Das man sich hier über so ein "Problem" derart austauschen muss, ist echt mal wieder ein Paradebeispiel deutscher Gründlichkeit bei der Gesetzgebung :techie-studyingbrown:

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