Bild des Tages...

  • #1.002

    Aus meiner Sicht kommt es aufs i-Tüpfelchen nicht an und auch die Zulassungsbürokratie, technischen Überwachungsvereine und Prüf-Gesellschaften werden nichts daran auszusetzen haben. Also okay und schön gemacht, was sollte man dagegen haben. Ich glaube nicht, dass man Anlass zum Zweifel an der Einhaltung der Bestimmungen haben muss/sollte.


    Gruß


    Thomas

  • #1.003

    Danke für den Link.:thumbup:Hatte selbst schonmal danach gesucht aber nix gefunden.

    Nein, sind ja immer nur Mindestwerte die erstmal alle unabhängig voneinander zu betrachten und einzuhalten sind.

    Wenn die Bilder nicht extrem verzerrt sind kann man das "vermutlich" eigentlich weg lassen. Neben dem sehr wahrscheinlich nicht eingehaltenen Einsichtwinkel für die hinteren Blinker sieht es auch sehr stark danach aus als wären die Blinker zu weit vorne angebracht und du somit die max. zulässigen 300 mm nicht einhältst. Die 300 mm beziehen sich nämlich auf die Maximallänge des Fzg., was bei dir wohl der hinterste Punkt des Kennzeichenrückstrahlers oder des Hinterreifens ist und nicht das Heckende.


    Ich persönlich finde die Position deiner Blinker aus rein optischen Gründen sehr stimmig. Vielleicht drücken die Polizisten ja bei so einem schönen Umbau auch mal ein Augen zu.;)

  • #1.004

    Das ist nicht richtig Deutsch, sondern richtig EU. Und ich möchte Dir nichts Böses, im Gegenteil. Ich versuche nur klar zu machen, dass man sich die komplette EU Richtlinie durchlesen und beachten muss und nicht nur einen Teil. Es muss alles passen.

    Wenn da kein Nummernschild dazwischen ist, dann passt der Winkel. Aber in Deinem Fall wird der Blinker vermutlich vom Nummernschild verdeckt. Kannst Du aber ganz einfach testen:

    Nimm Dir einen Zollstock und klapp den auf 100cm aus. Das eine Ende des Zollstockes legst Du auf Deinen Blinker. Am anderen Ende klappst Du nun weiter zwei Glieder aus, 90° Winkel mit Richtung Motorradmitte. Und dann schaust Du mal bei 136cm in Richtung Deines Blinkers, wo der Zollstock aufliegt. Wenn Du ihn sehen kannst, ist alles ok, wenn nicht, dann ist es nicht legal.

  • #1.005

    Wir werden das nicht entscheiden müssen und es ist allein Börnis Angelegenheit. Vielleicht können wir es dabei belassen. Auf alle Fälle ist es der für mich beste und schönste Umbau, den ich je gesehen habe und das ist für mich allein maßgebend und natürlich was Aries und Karsten sagen, aber so genau muss man es nicht nehmen, das zeigt gerade die heutige Zeit bzw. ideal wäre es, wenn es überall ganz genau gehen würde, aber da das nicht möglich ist .........


    Gruß


    Thomas

  • #1.006

    Sorry aber das überlasse ich dann lieber dem prüfenden Beamten, der hat die Richlinien bestimmt mit Löffeln gefressen !

  • #1.007

    Ja klar, das ist alles wohlfeil, aber die HU-Prüfung oder eine TÜV Abnahme wird eben nicht anhand eines Fotos gemacht, sondern am gegenständlichen Objekt, insofern gilt für mich die Legalität der Anbringung der Blinker bis zum Beweis des Gegenteils und der ist nicht erbracht bzw. kann anhand eines Fotos nicht erbracht werden. Aber letztlich egal, aber den Wust und die Details der Bestimmungen mal zu sehen, ist für sich gesehen schon interessant, deshalb lasse ich lieber die Finger davon und die Blinker original, aber lediglich meine Praxis.


    Gruß


    Thomas

  • #1.009

    Genau Börni ich frag mich immer wieder wieso hier immer alles zu Tode gequatscht werden muss. Es ist doch sowas von scheißegal ob es der Richtlinie entspricht oder nicht es sieht so Du aus wie es ist und Punkt. 😤

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