Guck mal, an diese Vorgaben halte ich mich und bei den Min 90 mm habe ich sogar 130mm !
Warum ist das jetzt vermutlich nicht Legal ??
Guck mal, an diese Vorgaben halte ich mich und bei den Min 90 mm habe ich sogar 130mm !
Warum ist das jetzt vermutlich nicht Legal ??
Aus meiner Sicht kommt es aufs i-Tüpfelchen nicht an und auch die Zulassungsbürokratie, technischen Überwachungsvereine und Prüf-Gesellschaften werden nichts daran auszusetzen haben. Also okay und schön gemacht, was sollte man dagegen haben. Ich glaube nicht, dass man Anlass zum Zweifel an der Einhaltung der Bestimmungen haben muss/sollte.
Gruß
Thomas
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Danke für den Link.Hatte selbst schonmal danach gesucht aber nix gefunden.
Alles anzeigenJetzt wird es hier aber richtig Deutsch.... Wenn der Einsehwinkel unabhänging von den Abständen ist muß er ja Zwangsläufig bei mind.180/300mm noch gegeben sein ? Ansonsten müsste sich ja für jeden cm nach vorne auch eine neue mindest Breite ergeben?
Nein, sind ja immer nur Mindestwerte die erstmal alle unabhängig voneinander zu betrachten und einzuhalten sind.
Alles anzeigenGuck mal, an diese Vorgaben halte ich mich und bei den Min 90 mm habe ich sogar 130mm !
Warum ist das jetzt vermutlich nicht Legal ??
Wenn die Bilder nicht extrem verzerrt sind kann man das "vermutlich" eigentlich weg lassen. Neben dem sehr wahrscheinlich nicht eingehaltenen Einsichtwinkel für die hinteren Blinker sieht es auch sehr stark danach aus als wären die Blinker zu weit vorne angebracht und du somit die max. zulässigen 300 mm nicht einhältst. Die 300 mm beziehen sich nämlich auf die Maximallänge des Fzg., was bei dir wohl der hinterste Punkt des Kennzeichenrückstrahlers oder des Hinterreifens ist und nicht das Heckende.
Ich persönlich finde die Position deiner Blinker aus rein optischen Gründen sehr stimmig. Vielleicht drücken die Polizisten ja bei so einem schönen Umbau auch mal ein Augen zu.
Alles anzeigenJetzt wird es hier aber richtig Deutsch.... Wenn der Einsehwinkel unabhänging von den Abständen ist muß er ja Zwangsläufig bei mind.180/300mm noch gegeben sein ? Ansonsten müsste sich ja für jeden cm nach vorne auch eine neue mindest Breite ergeben?
Da meine Blinker an dieser Stelle aber schon eine Breite von 260mm /-------------/ haben, bin ich vermutlich auch wieder legal unterwegs.
Das ist nicht richtig Deutsch, sondern richtig EU. Und ich möchte Dir nichts Böses, im Gegenteil. Ich versuche nur klar zu machen, dass man sich die komplette EU Richtlinie durchlesen und beachten muss und nicht nur einen Teil. Es muss alles passen.
Wenn da kein Nummernschild dazwischen ist, dann passt der Winkel. Aber in Deinem Fall wird der Blinker vermutlich vom Nummernschild verdeckt. Kannst Du aber ganz einfach testen:
Nimm Dir einen Zollstock und klapp den auf 100cm aus. Das eine Ende des Zollstockes legst Du auf Deinen Blinker. Am anderen Ende klappst Du nun weiter zwei Glieder aus, 90° Winkel mit Richtung Motorradmitte. Und dann schaust Du mal bei 136cm in Richtung Deines Blinkers, wo der Zollstock aufliegt. Wenn Du ihn sehen kannst, ist alles ok, wenn nicht, dann ist es nicht legal.
Wir werden das nicht entscheiden müssen und es ist allein Börnis Angelegenheit. Vielleicht können wir es dabei belassen. Auf alle Fälle ist es der für mich beste und schönste Umbau, den ich je gesehen habe und das ist für mich allein maßgebend und natürlich was Aries und Karsten sagen, aber so genau muss man es nicht nehmen, das zeigt gerade die heutige Zeit bzw. ideal wäre es, wenn es überall ganz genau gehen würde, aber da das nicht möglich ist .........
Gruß
Thomas
Alles anzeigenDas ist nicht richtig Deutsch, sondern richtig EU. Und ich möchte Dir nichts Böses, im Gegenteil. Ich versuche nur klar zu machen, dass man sich die komplette EU Richtlinie durchlesen und beachten muss und nicht nur einen Teil. Es muss alles passen.
Wenn da kein Nummernschild dazwischen ist, dann passt der Winkel. Aber in Deinem Fall wird der Blinker vermutlich vom Nummernschild verdeckt. Kannst Du aber ganz einfach testen:
Nimm Dir einen Zollstock und klapp den auf 100cm aus. Das eine Ende des Zollstockes legst Du auf Deinen Blinker. Am anderen Ende klappst Du nun weiter zwei Glieder aus, 90° Winkel mit Richtung Motorradmitte. Und dann schaust Du mal bei 136cm in Richtung Deines Blinkers, wo der Zollstock aufliegt. Wenn Du ihn sehen kannst, ist alles ok, wenn nicht, dann ist es nicht legal.
Sorry aber das überlasse ich dann lieber dem prüfenden Beamten, der hat die Richlinien bestimmt mit Löffeln gefressen !
Ja klar, das ist alles wohlfeil, aber die HU-Prüfung oder eine TÜV Abnahme wird eben nicht anhand eines Fotos gemacht, sondern am gegenständlichen Objekt, insofern gilt für mich die Legalität der Anbringung der Blinker bis zum Beweis des Gegenteils und der ist nicht erbracht bzw. kann anhand eines Fotos nicht erbracht werden. Aber letztlich egal, aber den Wust und die Details der Bestimmungen mal zu sehen, ist für sich gesehen schon interessant, deshalb lasse ich lieber die Finger davon und die Blinker original, aber lediglich meine Praxis.
Gruß
Thomas
Alles anzeigenSorry aber das überlasse ich dann lieber dem prüfenden Beamten, der hat die Richlinien bestimmt mit Löffeln gefressen !
Du mich auch
Alles anzeigenSorry aber das überlasse ich dann lieber dem prüfenden Beamten, der hat die Richlinien bestimmt mit Löffeln gefressen !
Genau Börni ich frag mich immer wieder wieso hier immer alles zu Tode gequatscht werden muss. Es ist doch sowas von scheißegal ob es der Richtlinie entspricht oder nicht es sieht so Du aus wie es ist und Punkt. 😤
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