Lampengitter

  • #2

    Hier gibt es zu dem Thema mehr zu lesen:


    http://www.ebay.de/gds/Lampens…/10000000177585772/g.html


    Zitat am Ende des Textes: "Nicht alle Lampenschutzgitter sind für den Straßenverkehr zugelassen. Die wenigsten Probleme gibt es bei den Fahrzeugmodellen, die von Werk aus mit derartigen Gittern ausgestattet sind. Beim Kauf sollten Sie deshalb genau auf Modell und Ausführung der Gitter achten. Viele Produkte kommen nur im Rennsport zum Einsatz und dienen der Sicherheit der Fahrer. Für den Straßenverkehr würden die Gitter Einfluss auf die Lichtleistung der Scheinwerfer nehmen und sind deshalb nicht zugelassen. In der Betriebsanleitung der Lampenschutzgitter finden Sie den entsprechenden Hinweis. Hier sollte bei jedem Produkt geschrieben sein, ob sie zulässig für den allgemeinen Straßenbereich sind oder nicht. Die nächste Prüfung steht Ihnen beim TÜV bevor. Der TÜV begutachtet die Sicherheit des Produktes und die Auswirkungen auf das Fahrzeug. Manche Prüfer lassen Lampenschutzgitter durchgehen, obwohl sie nicht laut StVO gefahren werden dürfen. Ein derartiger Prüfschein schützt jedoch nicht vor einer Strafe der Polizei oder einem Bußgeld. Wenige Modelle können Sie sich in ihrem Fahrzeug nachtragen lassen. Dies erfolgt über die Dekra und betrifft zum größten Teil nur Originalteile."


    Gibt es aber eine ABE speziell für das betreffende Motorrad, dann wäre es natürlich legal.


    Gruß!

    Gruß vom TripleDriver

    Einmal editiert, zuletzt von TripleDriver ()

  • #3

    Den Hinweis von TripleDriver finde ich ganz wichtig, dass nicht alles, was von einem Gutachter abgenommen bzw. eingetragen wird, auch tatsächlich zugelassen ist.
    Ich habe es selbst auch schon erlebt, dass insbesondere Abgasanlagen oder Anbauteile von der Polizei beanstandet wurden, obwohl eine Abnahme vorlag.
    Im schlimmsten Fall heißt das dann immer erst einmal zu Fuß gehen, oder vor Ort umbauen, sofern möglich :icon-eek:

    Viele Grüße Charlie


    ..immer dran denken, wer später bremst, ist länger schnell 8-)

  • #4

    Roger,


    was hast Du vor? Willst Du Deinen König zum Scrambler umbauen ?!?

  • #7

    Ja,


    habe ich. Aber vielleicht gilt der Passus nur bei uns (deutsche StVO) - Roger kommt ja aus der Schweiz...

  • #8



    Hey danke Dirk .


    Ja will eine Scrambler draus machen,jedoch sind nach Absprache meines Händler überhaupt keine Gitter erlaubt in der Schweiz .

  • #9

    Hallo Roger,


    ein Scramblerprojekt hört sich sehr spannend an!


    Aber wenn auch in der Schweiz diese Gitter tabu sind, dann nutzt Dir der Link ja auch nicht wirklich viel.


    Trotz allem: Seien wir gespannt, wie es bei Dir weiter geht...

  • #10

    So,


    als ich am Wochenende von meiner Tour zurück gekommen bin
    musste ich leider feststellen, dass mein Scheinwerfer einem Stein zum opfer gefallen ist und
    völlig zersprungen ist. Das komische daran ist, dass ich es nicht einmal gemerkt habe während der fahrt und mir so etwas noch nie vorher
    passiert ist.


    Ich bin nun kein Fan von irgendwelchen Schutzmaßnahmen aber ich muss wohl oder übel einen holen, damit ich nicht nochmal einen Scheinwerfer kaufen muss (Form follows function ;) ).


    Nun meine Frage: habt ihr da schon was verbaut und für Gut befunden oder könnt etwas empfehlen?


    Meine Anforderungen: Es muss den gesamten Scheinwefer abdecken (guten Schutz bieten), so nah wie möglich am Scheinwerfer dran sein und nicht die Welt kosten


    Der von sw-motech erfüllt nicht Bedingung 1 und der von Hepco nicht Bedingung 2. Und ein Schnäppchen sind beide wahrhaftig auch nicht

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