Ich schüre nichts, rede nur aus eigener Erfahrung.
Und das keinerlei Ansprüche erhoben werden können weil Du ja geholfen hast, das kannst Du gleich vergessen.
Aber gut
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Sorry, aber wenn der Ersthelfer nicht gerade einen IQ von knapp über Raumtemperatur hat und dem Verletzten nicht noch nachträglich ein Messer in die Brust jagt, ist er per Gesetz zu 100% abgesichert.
Und selbst wenn in seinem Schädel ein Hundehirn verwachsen ist:
"Handelt die Erste Hilfe leistende Person nach bestem Wissen und Gewissen und leistet sie – ihren Fähigkeiten entsprechend – die ihr bestmögliche Hilfe, so braucht sie grundsätzlich weder mit Schadenersatzansprüchen noch mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen. Selbst wenn ihr bei der Hilfeleistung ein Fehler unterlaufen sollte, bleibt sie straffrei, da sie in jedem Falle ihre Hilfe leistete, um einem anderen Menschen zu helfen."
Lies dir bitte die entsprechenden Texte (teilweise mit Fallbeispielen) durch und mach' nach Möglichkeit hier die Leute nicht mit solchen undifferenzierten Aussagen verrückt.
Achso: Und die vorhergehende Generation in einer "heilen Welt" zu sehen: Diese rosarote Brille hat jede Generation auf der Nase,,, Übrigens auch die Kommende