Zitat von tomsi59
[...]
Es ist unstrittig, dass Ansprechpartner immer der Händler ist, denn der Kaufvertrag wurde mit diesem gemacht.[...]
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Beim Thema Garantie ist aber idR der Hersteller die Stelle an die man sich wenden kann. Das geht im Grunde über jeden x-beliebigen Yamaha-Vertragshändler.
Auch beim Thema Kulanz folgendes: Der oben angesprochene Kollege hat nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung von Yamaha auf Kulanz einen neuen Motor bekommen. Jetzt fragt sich: Was war mit den Kosten für die Arbeitszeit? Hat diese der Händler bezahlt oder hat er diese von Yamaha erstattet bekommen? Sollte Yamaha die kompletten Kosten schlussendlich bezahlt haben, dann reden wir hier lediglich von Kulanz von Seiten des Herstellers (möglicherweise in Verbindung der Garantie).
Was wäre denn passiert hätte sich Yamaha geweigert? Hätte dann der Händler kulanterweise aus seine Rolle als Gewährleistungsgeber heraus diese Reparatur übernommen?
M.E. ist noch nicht klar um was es hier gehen solll: Händlerkulanz (Gewährleistung) oder Herstellerkulanz (Garantie)?