Diese Frage stellt sich hier in Ö eigentlich gar nicht. Es herrscht Ausgangssperre mit div. Ausnahmen.
Die Fahrt zur Arbeit; um Lebensmittel einzukaufen; oder um Pflege zu leisten; sind ok. Alle anderen Fahrten sind grundsätzlich zu unterlassen. Spazieren gehen in der unmittelbaren Gegend, oder mit dem Hund Gassi und so, sind auch erlaubt, aber nur alleine od. mit dem Menschen mit dem man ohnedies zusammen wohnt.
Fahrten die also damit begründet werden, dass man dringend einen Kaugummi im 200km entfernten Billa kaufen muss, werden wohl mit einer Strafe geahndet
Auch die Fahrt auf die Alm, nur um schnell mal den erlaubten Spaziergang zu machen, wird sich wohl nicht mit der Ausnahme glaubwürdig erklären lassen.
Man könnte im Rahmen der Ausgangssperre mit dem Bike zur Arbeit fahren. Kein Problem. Aber zur Arbeit mit dem Bike hat mir noch nie Spaß gemacht, weil ich mitten durch die Stadt muss.
Außerdem stelle ich mir als erwachsener Mensch auch die Frage, welches Zeichen setzt man als Motorradfahrer, wenn man jetzt die paar Wochen so den Bogen überspannen muss?
Ich mein‘, auf uns wird schon zu normalen Zeiten geschimpft und mit dem Finger gezeigt. Da muss ich nicht ausgerechnet jetzt, nach dem Motto „Haha, seht her, ich bin der Größte und Beste, weil Corona kann mir auf dem Bike gar nix!“ die Gemüter derer erhitzen die jetzt evtl. betroffen sind.
Nein, tut mir leid… bei aller Liebe zum Motorradfahren, aber die paar Wochen kann ich mir das wohl verkneifen.
Nette Grüße, Wolfgang