Beiträge von miku850

    nein, weil diese nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden sind.


    Die Jungs bei Suzuki scheinen das auch noch nicht zu wissen... Abe

    Laut Aussage vom Prüfer sind die Abdeckungen eintragungspflichtig, habe auch noch bei einem weitern Tüv im anderen Kreis angefragt, der hat dies bestätigt.

    Alle anders lautenden Aussagen konnten nicht verwertbar belegt werden.

    Mir wäre es auch erheblich lieber das ginge ohne, hätte mir reichlich Zeit erspart 😊

    das war auch meine ursprüngliche Meinung, diese wurde aber vom Tüv-Prüfer für die S2 Abdeckung korrigiert.


    Sitzbank

    Ein Umbau erfolgt meistens wegen einer angestrebten Komfortverbesserung, der Änderung der Sitzhöhe oder aus optischen Gründen. Solange sich die Zahl der Sitzplätze nicht verändert, gibt es keine einzuhaltenden Vorgaben. Bekommt der Café Racer nach der Heckkürzung aber eine zum Stil passende Einmann-Sitzbank, dann ist dies ein eintragungspflichtiger Umbau, und die Soziusfußrasten müssen demontiert werden.


    Bei einer Abdeckung ist der wahlweise 1/2 Mann Betrieb einzutragen, laut meinem Gespräch mit dem Tüv-Prüfer.

    was man sehenden Auges tut ist jedem selbst überlassen, wenns dann schief geht, muss man das auch hin nehmen können und gut ist. Durch Herreden werden die Teile nicht legaler...:)

    satten Sound und gute Leistungscharakteristik haben nach meiner Meinung und dem was man so gehört und gelesen hat die Akra, Shark, SC, Termignoni (in alphabetischer Reihenfolge). Optik und die Soundunterschiede sind natürlich jeweils Geschmackssache.

    Andere sind bestimmt auch gut aber dazu kann ich nichts sagen.

    habe was dazu gefunden:


    Beförderung durch die Deutsche Post AG

    Auslieferung der Sendung durch den Zusteller

    Postsendungen können durch den Paketzusteller der Deutschen Post AG direkt ausgeliefert werden, wenn

    keine Abgaben entstehen und die Sendung keine Waren enthält, die Verboten oder Beschränkungen unterliegt
    Abgaben entstehen, aber

    keine Waren enthalten sind, die Verboten und Beschränkungen unterliegen oder besondere Förmlichkeiten erfordern und
    der Wert der Sendung (möglichst durch eine an der Außenseite angebrachte Rechnung) glaubhaft nachgewiesen wird.

    In diesen Fällen übernimmt die Deutsche Post AG die zollamtliche Abfertigung in Vertretung des Anmelders bzw. Empfängers.

    Ob und in welcher Höhe Abgaben entstehen, richtet sich nach dem Wert der Sendung. Die Abgaben werden in der Regel durch den Zusteller vereinnahmt. Kommt es jedoch zu einer Vorauslage von Einfuhrabgaben durch die Deutsche Post AG, wird eine Auslagepauschale von 6,00 Euro fällig.


    Link

    es ist bei meinem Paket so, dass die Deutsche Post die Anmeldung beim Zoll in meinem Namen durchgeführt hat.


    Jetzt habe ich eine Anmeldungsnummer, eine Vorgangsnummer, Abgaben in Höhe von 5,43€ ausgewiesen, aber keine weitere Anweisung bzw. KontoNr. Im Schreiben wird ein Einfuhrabgabenbescheid erwähnt. Es heißt auch, dass die von der Zollverwaltung erhobenen Abgaben ausgewiesen werden, aber kein Wort was jetzt zu tun ist, keine Tel.Nr, Nichts...