Alles anzeigenDas ist eine schwierige Fage. Normalerweise stellt die Konformitätserklärung der Hersteller aus, ob das der Importeur, in dem Fall der für die Schweiz, auch kann und es damit wirksam ist, ist fraglich. Normalerweise nicht. Anderseits wenn die Norm erfüllt und entsprechend geprüft und abgenommen ist, ist es auch für den Hersteller ein Leichtes, dies zu bestätigen. Dazu passt, dass die Aussage von SC ist, dass die Homologation bzw. spezifisches Produkt für die XSR 900 RN 80 demnächst (nächste Monate bis Herbst) erfolgt. Also derzeit noch keine Homologation für die RN 80.
man könnte versuchen, mit diesen Unterlagen eine „vereinfachte“ Einzelabnahme zu bekommen, einen sehr sehr willigen Tüv vorausgesetzt.
Wie du schreibst, zu einer Konformitätserklärung muss es ja ein zugehöriges Prüfverfahren mit Dokumentation geben, welche, wie ich es verstanden habe, laut SC für die Xsr nicht vorliegt.