Zitat von Charlie
Hi Sascha,
46 Grad soll eine Straftat sein?
Welche denn? Und wo hast Du das gelesen?
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Nun, ab 45-46 grad ist es nicht laut Paragraph als eine Straftat deklariert, kann aber als solche ausgelegt werden mit der Begründung des "Kennzeichenmissbrauchs". Man spricht dann von einer vorsätzlichen Anbringung des Kennzeichens um einer Erkennung bei Kontrollen und Geschwindigkeitsmessungen zu entgehen. Meine Informationen beziehen sich auf andere Foren. Es ist jedem Fall eine Auslegungssache des Beamten/Staatsanwalt. Interessant ist auch das bei vielen Fällen wo der Winkel zwischen 30 und 45 grad betrug, die Sache zwar zur Anzeige gebracht wurde..sich das ganze aber später im Sand verlief und die Biker nichts mehr von Polizei/Sttaatsanwalt gehört haben
Den Winkel von 36 grad find ich persönlich perfekt..wenn man drauf sitzt sind es dann nur 35 grad oder weniger. Ich habe erst gestern wieder ne R1 gesehen..die obere Hälfte des Kennzeichens war nahezu 45 grad geneigt und die untere Hälfte abgekantet sodass sie parallel zur Fahrbahn stand. Das sah richtig verboten aus..da sag selbst ich..GEHT GAR NICHT Egal, ich für meine Teil hatte an meinen Bikes immer das Kennzeichen um 35-40 grad angebracht und noch nie Stress mit der Rennleitung gehabt
...und wenn der Staat gewollt hätte das ich mit meinem Bike 100% TÜV konform unterwegs bin, hätten die in meiner Jugend nicht so oft die "Werner" Filme zeigen dürfen
Quasi nach dem Motto "trach liebee mein Bierdosenhaldee ein"