Beiträge von Aries

    Anbei die im Prüfbericht enthaltenen Angaben bzw. Messwerte bei meiner und die Vorgaben in Klammern.


    Motordrehzahl: 1220 r/min

    Motortemperatur oder Kühlflüssigkeitstemperatur: 77 °C

    Betriebsspannung: 13,8 V (12,0 - 14,7 V)

    Einspritzzeit: 1,0 msec (0,3 - 5,0 msec)

    Temperaturansaugluft: 27 °C (-15 - 120 °C)

    Luftdruck Sensor: 96,2 kPa (5,0 - 120,0 kPa)

    Drosselklappensensorspannung: 0,70 V (0,60 - 0,80 V)

    Spannung Beschleunigungspositionssensor: 0,68 V (0,60 - 0,80 V)

    Ansaugluftdrucksensor 1: 31,9 kPa (5,0 - 120,0 kPa)

    Ansaugluftdrucksensor 2: 75,8 kPa (5,0 - 120,0 kPa)

    ISC-Ventil: 0,0 % (0,0 - 99,0 %)

    O2-Sensor 1 Spannung: 0,06 V (0,00 - 5,00 V)

    O2-Sensor 2 Spannung: 0,00 V (0,00 - 5,00 V)

    Die habe ich aus dem Diagnosebericht "Einfache dynamische Prüfung", welchen ich nach der 10.000-Inspektion von meiner XSR900 von der Yamaha-Werkstatt erhalten habe. Dort sind die Soll-Vorgaben und die bei mir gemessenen Werte aufgeführt.

    Ich denke nicht, dass es grundlegend verboten ist. Es erlischt halt nur die Betriebserlaubnis, da das Fzg. nicht mehr den vom Hersteller angegebenen, abgeprüften und freigegebenen Zustand entspricht. Finde ich persönlich gut, da wohl die meisten Hobbybastler nicht wirklich Ahnung von möglichen Nebenwirkungen einzelner Bastelmaßnahmen haben. Letztendlich dient dies dem eigenen sowie dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.

    Ich denke aber mal, dass wenn ein Hersteller ein Fzg. nach StVO zugelassen bekommt warum soll es nicht auch eine einzelne Person können? Wahrscheinlich rechnet es sich für ein einzelnes Fzg. nicht aber theoretisch sollte es möglich sein.

    Die Drosselklappensensorspannung soll zwischen 0,60 - 0,80 V liegen.

    Vorgabe ist 10-15 mm und maximal 25 mm.

    Ja, ist leider nicht bei dem einen geblieben! X/ Ging dann ziemlich Schlag auf Schlag weswegen ich mir kurz drauf eine D.I.D gegönnt habe. :)