Alles anzeigenAbsolutes Veto, die Messung muss von einem Fachmann auf einer Messtrecke vorgenommen werden, alles andere hat vor Gericht kein Bestand. Alles schon gehabt.
Was der lustige Polizist misst auf ner befahrenen Straße, ist mir gelinde gesagt scheiß egal.
Meine Ducati wurde einmal beschlagnahmt, das werde ich kein zweites Mal zulassen, da dürfen Sie mir dann lieber 8er anlegen bevor das passiert.
Ok, ich gestehe, ich bin kein Rechtsexperte und mein Wissen bzgl. gerichtlicher Verwertbarkeit basiert auf Berichten aus dem TV. Daher ggf. auch unvollständig Mir ging es aber auch vielmehr darum zu sensibilisieren, dass ein gemessener Wert oberhalb des eingetragenen Standgeräuschpegels nicht zwingend i.O. ist nur weil dieser nach Abzug der Messtoleranzen dann noch unterhalb des zulässigen Grenzwertes liegt.