Beiträge von Aries

    Ich denke nicht, dass es grundlegend verboten ist. Es erlischt halt nur die Betriebserlaubnis, da das Fzg. nicht mehr den vom Hersteller angegebenen, abgeprüften und freigegebenen Zustand entspricht. Finde ich persönlich gut, da wohl die meisten Hobbybastler nicht wirklich Ahnung von möglichen Nebenwirkungen einzelner Bastelmaßnahmen haben. Letztendlich dient dies dem eigenen sowie dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.

    Ich denke aber mal, dass wenn ein Hersteller ein Fzg. nach StVO zugelassen bekommt warum soll es nicht auch eine einzelne Person können? Wahrscheinlich rechnet es sich für ein einzelnes Fzg. nicht aber theoretisch sollte es möglich sein.

    Die Drosselklappensensorspannung soll zwischen 0,60 - 0,80 V liegen.

    Vorgabe ist 10-15 mm und maximal 25 mm.

    Ja, ist leider nicht bei dem einen geblieben! X/ Ging dann ziemlich Schlag auf Schlag weswegen ich mir kurz drauf eine D.I.D gegönnt habe. :)

    Da ich gestern noch mal ne kleine Runde gefahren bin habe ich mal drauf geachtet ab welcher Drehzahl meine anfängt zu ruckeln. Zu meiner Überraschung musste ich feststellen, dass sie direkt nach dem Anlassen im komplett kaltem Zustand bei 2000 U/min gar nicht ruckelt. Erst wenn sie lauwarm wird kommt es zu einem gewissen Konstantfahrruckeln, was sich erst wieder bessert wenn auch das Öl die richtige Betriebstemperatur hat. Hab zwischendrin auch die Modi gewechselt und keinen Unterschied feststellen können. Bin im warmen Zustand auch mal im 4. mit 30 km/h (laut Tacho) gefahren und es hat zumindest gestern ebenfalls ohne Konstantfahrruckeln funktioniert. Ich vermute aber mal, dass hier auch die Außentemperatur und der Luftdruck einen gewissen Einfluss haben und es an manchen Tagen mal mit und mal ohne Konstantfahrruckeln klappt. Motormapping, Ansaugtrakt, AGA etc. ist bei mir übrigens alles noch im original Zustand.