Die mit der weißen Sohle sind schon stylisch.
Beiträge von Aries
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So wie ich es verstehe hat der Autofahrer aber jetzt nicht geleugnet rückwärts gefahren zu sein sondern sagt nur, dass er in den Rückspiegel geschaut hat bevor er los gefahren ist und dich nicht gesehen hat bzw. du noch nicht da gestanden bist?
Das mit der Glaubwürdigkeit der Zeugen, da Familie, halte ich für eine gewagte Aussage des Polizisten. Was für ein Rechtsstaat soll das denn sein, wo die Aussage eines Familienangehörigen von vornherein ausgeschlossen wird, da man ihm unterstellt parteiisch zu sein und daher auf jeden Fall die Unwahrheit spricht. Das Schadensbild spricht jetzt auch nicht wirklich dafür, dass du ihm draufgefahren bist, denn dann hätte es dich selbst bei niedriger Geschwindigkeit mindestens auf den Lenker geschlagen und es wären wahrscheinlich Spuren wie Kratzer an den Armaturen oder verbogene Spiegel zu sehen. Bei 10 km/h wärst du sehr wahrscheinlich auch gegen seine Heckscheibe geschlagen, sodass ggf. Spuren am Helm und evtl. auch am Fzg. zu sehen sind. Bei der Geschwindigkeit hätte es dir wahrscheinlich auch schon das Moped beim Aufprall so hoch gelupft, dass du mit deinem Scheinwerfer gegen seine Heckklappe gestoßen wärst. Auch wäre dein Vorderrad, wenn du ihm aufgefahren wärst, eher nicht unter seiner Stoßstange hängengeblieben. Würde mich schon sehr wundern, wenn er nicht zu 100 % Schuld bekommt.
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Heute nach MotoGP noch eine kleine Runde gedreht. Leider hat sich die Sonne gerade verkrochen als ich das Foto gemacht habe
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Der S20 ist halt ein klassischer Supersportreifen der erst ab 20 °C + funktioniert. Wenn es kühler ist, kannst du vielleicht noch schauen, dass du den Reifen erst behutsam auf Temperatur bringst, aber viel schwieriger ist, den Reifen dann auch weiter auf Temperatur zu halten. Das geht eigentlich nur durch ordentliches Ankern vor der Kurve und durch beherztes ans Gas gehen nach der Kurve. Auf der Landstraße aber eigentlich nicht möglich, denn kommt mal eine längere Gerade ist der Vorderreifen wieder kalt.
Da du ja selbst schreibst, dass du eher gemütlich unterwegs warst, war hier wohl ganz klar dein Reifen zu kalt!
Zu diesen Jahreszeiten bist du einfach besser mit reinen Touren- oder Tourensportreifen unterwegs! Der Nachfolger S21 hätte z.B. bereits ein deutlich größeres Temperaturfenster und wenn du da etwas drauf achtest und ihn erstmal ein paar Meter warm fährst, hast du auch keine Grip-Probleme bei 15 °C aber beim S20 hast du eigentlich keine Chance.
Das Problem bei solchen Reifentests ist immer, dass nicht wirklich darauf eingegangen wird, bei welchen Temperaturen der Trocken-/Nassgrip vorhanden ist und bei welchen Temperaturen der Reifen eben nicht mehr funktioniert.
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Sehr ärgerlich aber sei froh, dass nicht mehr passiert ist.
Hört sich nach jemanden an, der mit dem Autofahren etwas überfordert ist. Wahrscheinlich war er auch gerade auf der Suche nach seiner Männlichkeit.
Kläre erst einmal am Montag mit deiner Versicherung den Vorfall und was du als nächstes machen musst. Deine Versicherung wird sich dann normalerweise auch mit der anderen Versicherung in Verbindung setzen und sich um alles kümmern.
Dein Motorrad solltest du auf alle Fälle zu einer offiziellen Yamaha-Werkstatt zur Durchsicht bringen. Auch wenn es wahrscheinlich nicht zwingend notwendig ist, würde ich persönlich den Händler nehmen, bei dem du sie gekauft hast, vorausgesetzt natürlich, dass das eine offizielle Yamaha-Werkstatt ist.
Ich drück dir die Daumen, dass das Thema schnell geklärt und vergessen ist.
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Hast du eigentlich Informationen zu den offiziellen Wartungsintervallen für das YSS Federbein und die YSS Cartridge oder evtl. sogar Informationen zu den Wartungskosten?
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Ich selbst kenne die Gegend um Sulzbach herum, wo der Herr im Architektenhaus mit seiner Familie wohnt, recht gut da meine Eltern ebenfalls in der Region leben und ich muss sagen, dass der Motorradlärm dort schon noch mal eine andere Qualität hat als ich es aus dem Großraum Stuttgart oder auch dem Schwarzwald oder Ostalb kenne. Wenn ich da im Sommer am Wochenende mal bei meinen Eltern im Garten sitze, hörst du eigentlich gefühlt alle 5 Minuten, wie einer Vollgas aus dem Ort rausbeschleunigt oder irgendwo 3 km entfernt aufm Berg sein Gas voll aufreißt. Das Problem ist dabei aber nicht mal, dass die Leute am Ortsausgang das Gas voll aufreißen, was ja schon arschig ist, sondern dass dann ein Großteil von denen auch noch eine offene Tüte/manipulierte AGA hat. Warum es ausgerechnet in der Gegend so viele Spezies von der Sorte hat, keine Ahnung, aber dass das dann als Anwohner irgendwann nervt, kann ich nachvollziehen.
Ich denke, wenn man da ansetzt und die Leute aus dem Verkehr zieht, die bereits jetzt mit ihren Mopeds illegal unterwegs sind, würde das schon viel bringen. Ich würde hier vielleicht nicht ein Fahrverbot als Strafe nehmen aber wenn einer mit einem Motorrad angehalten wird, dass deutlich lauter ist als es sein sollte (hier kann man von mir aus auch das eingetragene Standgeräusch + xdB(A) nehmen), dann sollte das Fzg. sofort vor Ort von der Polizei stillgelegt werden können und anschließend wird von Experten geprüft, ob eine mutwillige Manipulation vorliegt. Die Prüfung wäre vielleicht recht kostspielig aber heutzutage in den meisten Fällen problemlos möglich. Sollte dann bei der Prüfung eine mutwillige Manipulation nachgewiesen werden, wird das Fzg. beschlagnahmt und der Fahrer muss neben einer Strafe auch für die Kosten der Prüfung aufkommen. Sollte bei der Untersuchung keine mutwillige Manipulation festgestellt werden, bleibt das Fzg. stillgelegt bis es wieder ordnungsgemäß in Stand gesetzt wurde, die Höhe der Geldstrafe könnte sich dann an der Höhe der Grenzwertüberschreitung orientieren. Hier kann der Polizei ja auch noch Spielraum gelassen werden, falls doch mal bei jemanden kurz vorher ein unerwarteter Defekt an der AGA aufgetreten sein sollte und er gerade auf dem direkten Weg zur nächsten Werkstatt oder nach Hause war, diesem die Weiterfahrt zu erlauben. Eine hohe Geldstrafe und Beschlagnahmung des Fzgs würde aber schon mal einige Spezies zum Nachdenken bringen, ob es wirklich Sinn macht, den DB-Eater zu entfernen oder die AGA zu manipulieren. Evtl. kann man sich auch überlegen, ob eine Beschlagnahmung des Fzg. immer möglich ist wenn die Lautstärke einen gewissen Wert X zum erlaubten Wert überschreitet. Ich denke da speziell an Zubehöranlagen, die bereits nach wenigen tausend Kilometern auf unerklärliche Weise 10 dB lauter sind als der eingetragene Wert, wohingegen 20-30 Jahre alte Mopeds mit ihren Originalanlagen bis auf wenige dB genauso laut sind wie am Tag ihrer Erstzulassung. Auch hier würden sich viele überlegen, ob es Sinn macht sich solch eine Zubehöranlage zu kaufen, wenn dies zum Verlust des Motorrads führen kann, was wiederum die Hersteller von Zubehöranlagen dazu zwingen würde gewisse Garantien auf ihre Produkte zu geben, damit diese noch gekauft werden.
AGAs mit Klappe würde ich nicht generell verbieten, da aus meiner Sicht nichts dagegen spricht per Knopfdruck das Klangbild ändern zu können. Nur sollte geregelt sein, dass die Anlage in keinem Zustand die vorgegebenen Grenzwerte überschreitet. Wenn dies doch der Fall ist, erlischt eben die Straßenzulassung und das Fzg. wird stillgelegt.
Was die aktuellen Motorräder angeht, die z.B. ein Standgeräusch von über 100 dB(A) eingetragen haben, könnte man durch entsprechende Gesetzesvorgaben an die Hersteller, welche dann z.B. in 5 Jahren greifen, entgegenwirken. Wobei ich finde, dass mir persönlich DUCs und HDs noch nicht übermäßig negativ aufgefallen sind. Was wohl daran liegen könnte, dass die überwiegende Mehrheit, trotz höherem Standgeräusch, scheinbar auch hier in der Lage ist vernünftig durch die Gegend zu fahren. Die wo durch eine übermäßige Lautstärke negativ auffallen, fahren entweder ohne Rücksicht auf Andere sinnlos mit übertrieben hohen Drehzahlen durch die Gegend oder haben, was meines Erachtens deutlich häufiger der Fall ist, eine nicht ganz legale oder manipulierte AGA montiert. Auf manche ganz harten Spezies trifft halt auch beides zu.
Ggf. muss an einigen Vorgaben für Hersteller etwas nachgebessert werden aber vielleicht hilft es auch schon einfach mal anzufangen aktuelle Verstöße konsequenter zu bestrafen anstatt übertriebene Grenzwerte für die breite Masse zu fordern.
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Was soll der Prüfer als Grundlage für die Eintragung nehmen?
Es gibt keinerlei Schriftzeug darüber.
Ob Federn, cartridge, oder Federbein, die haben dann alle eine einzelne ABE und da kann, aber muss ich nichts eintragen,
außer es wird ausdrücklich darauf hingewiesen.
Was ich schauen müsste.
Ah, hatte erst gelesen, dass es nur keine ABE für die XSR900 bei der Cartridge gibt. Kenn mich da aber auch nicht wirklich aus, welche Voraussetzungen für eine Eintragung notwendig sind.
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Beides angekommen, aber es gibt ein paar Probleme.
Das Beinchen hat erst einmal nur eine ABE für die MT09, XSR ist in Arbeit da hat der TÜV wegen Corona abgebrochen.
Hier bekomme ich ein Schreiben von YSS nur für mich, da bin ich echt gespannt.
Die cartridge wurde mit ABE für XSR angeboten, gefunden hatten wir etwas mit MT09.Beides leider nicht der Fall, es gibt gar keine ABE für die cartridge.
Die cartridge gehen jetzt zurück und das Beinchen baue ich mir ein.
Da kommen dann eben nächstes Jahr im Oktober die WP Cartridge rein, wenn wieder summersale ist.
Warum lässt du dir die Cartridge nicht einfach vom TÜV abnehmen und eintragen? Wenn du dir hinten des YSS Federbein einbaust und vorne eine WP Cartridge, wirst du dir das eh vom TÜV abnehmen lassen müssen, da die ABEs i.d.R nur mit den original Komponenten oder in Verbindung mit einer Komponente des gleichen Herstellers gelten. Darauf hat mich zumindest mal mein Freundlicher hingewiesen, als ich mich bei ihm zwecks Fahrwerksoptimierung erkundigt habe.
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Ok, Danke für die Info, hier gibt es wohl immer wieder was Neues
Aber so wie ich das verstehe, bleibt die alte Ausnahmeregelung bestehen, sprich das eine gewisse Anzahl an Euro4 Motorrädern noch 2021 neu zugelassen werden kann, wenn dies vom Hersteller vorher angemeldet wurde. Nur das jetzt noch die zusätzliche Möglichkeit für den Hersteller besteht Euro4 Motorräder eventuell auch noch 2021und 2022(!) neu zuzulassen, dann jedoch mit reduzierter Stückzahl im Vergleich zur ersten Ausnahmeregelung.
So wie es in dem Bericht aber bereits angedeutet wird, hatten die meisten Motorradhersteller aufgrund von Corona und der hohen Nachfrage eher Schwierigkeiten die Nachfrage im Jahr 2020 zu decken und zumindest in Deutschland gab es trotz Corona bereits im September 2020 so viele Neuzulassungen wie im ganzen Jahr 2019 davor. Die Hersteller werden daher wahrscheinlich nur in den seltensten Fällen von den Ausnahmeregelungen gebrauch machen müssen.