ABE Debatte Höcker und Fussrasten
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#32 Mich interessiert das Thema lediglich in Bezug auf die Eintragungen im Kfz.-Schein. Ein Kumpel von mir hat gesagt, dass z. B. die alten 600er als Einsitzer zugelassen waren mit einer Fußnote, dass Soziusbetrieb mit Sitzpolster, Halteriemen und Fußrasten erlaubt sei. So müsste man es dann wohl mit einem Höcker und entfernten Fußrasten auch machen, wenn Höcker abgebaut und Fußrasten wieder dran (Halteriemen ist ja an der Sitzbank dran), Soziusbetrieb erlaubt, ansonsten nicht und Anforderungen für den Soziusbetrieb mit Fußnote in den Papieren eingetragen. Der Andi, bei dem ich immer die HU mache, ist Kfz.-Prüfingenieur mit von ihm als Inhaber betriebener KÜS-Kfz.-Prüfstelle und hat gesagt, dass aber z. B. bei Demontage der Fußrasten auch eine Abdeckung für den Soziussitz vorgeschrieben ist, klingt im Umkehrschluss eigentlich logisch, weil man sich bei nicht abgedeckter Sitzbank ohne Rasten, ja hinten draufsetzen kann, aber dann keine Rasten hat, was nicht zulässig sein kann. Ich hatte es ganz schlau gemacht, wegen der Halterung für den Akra musste ich die rechte Raste dran lassen, aber wegen der Halterung für die hydraulische Verstellung und den Ausgleichsbehälter des Öhlins habe ich die linke abgebaut. Die musste ich dann wieder anbauen.
Gruß
Thomas
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#34 So, ich habe über meinen Händler eine quasi offizielle Antwort von Yamaha in Sachen ABE/Gutachten Sitzbankhöcker XSR bekommen.
Zitat: "Hallo Herr xxx,
hier die Antwort aus der Homologationsabteilung: .....es ist auch eigentlich keine ABE erforderlich, da das unter Gepäck läuft.
Es wird nix an Dokumenten benötigt"
Die sollten es nun genau wissen.
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#35 Ja gut, wie gesagt, nicht mein Thema, aber inwiefern gibt es eine Gewähr für diese Aussage und von wem stammt diese Aussage von Yamaha oder vom Händler und was heißt "quasi offiziell" und "eigentlich" keine ABE, weil Gepäck? Ein fest mit dem Bike mittels Schrauben verbundener Höcker wird wohl kein Gepäck im Sinne der StVZO sein und festgeschraubt wird er wohl sein müssen, sonst fliegt er weg.
Verbindlich ist meiner Ansicht nur eine ausdrückliche Erklärung des Herstellers, dass die Bauart und Ausführung den Bestimmungen der StVZO und den dafür maßgebenden EU-Richtlinien entspricht (Konformitätserklärung, CE-Kennzeichnung). Dies ist aber lediglich als die persönliche Meinung von mir zu verstehen, ohne Anspruch auf Richtigkeit.
Gruß
Thomas
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#40 Also ich wollte mich ja dazu nicht mehr äußern, aber das mit den Fußrasten ist so, wie ich Andi verstanden habe, dass mit abgeschraubten bzw. angeschraubten Rasten wahlweise 1 oder 2 Sitzer eingetragen sein muss, weil es kommt ja immer auf den Status quo des in Betrieb befindlichen Fahrzeugs an ohne Rasten Einsitzer mit Rasten Zweisitzer. Das Argument, dass ja einfach zurückgeschraubt werden kann, zieht nicht, weil das wäre ja auch bei jeder nicht zugelassenen Auspuffanlage genauso, die Originale kann wieder montiert werden, allerdings erst Zuhause, Hr. Wachtmeister.
Gruß
Thomas
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