ABE Debatte Höcker und Fussrasten

  • #3

    Schön wärs, ich bin dafür!


    Ein Freund war soeben beim TÜV mit meinem Motorrad und die Prüfung war in dem Moment zu Ende, wo
    kein Materialgutachten zu dem S2-Höcker vorhanden war. Es sollte wahlweise 1/2 Sitzplätze eingetragen werden.

    Cu Mick
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    Ich fahr zur Hölle, braucht wer was?

  • #4

    M.E ist ein Eintrag nur notwendig, wenn der Soziussitz entfällt. Wenn man die Rasten dran lässt und weil der Höcker einfach abnehmbar ist und die Sitzbank unverändert ist, ist das nicht nötig.

  • #5



    Bei einem original Teilen benötigt man auch keine ABE. So ist es jedenfalls bei Kawasaki Teilen. Da wird keine ABE öÄ benötigt!

  • #6

    Hab ich auch gedacht...bis ich den Fender und die Fussrasten von der MT09 Sport Tracker verbaut habe. Beides sind original Yamaha Teile und beide haben eine ABE. Wird beim Höcker wohl auch so sein :eusa-whistle:

    also known as Lucky Sascha, :D


    Wenn man rechts dreht, wird die Landschaft schneller 8-)

  • #8

    Ist leider so.
    Die orig. Yamaha Scheibe die ich montiert habe hat auch eine ABE.
    Den TÜVler stört jetzt wohl gar nicht mal das keine ABE vorhanden ist,
    aber ohne Material-Gutachten kann er nicht eintragen,
    da er die Festigkeit und die eventuelle Verletzungsgefahr nicht einschätzen kann.


    Ferner haben Suzuki Sitzabdeckungen z.B. ABEs.
    Ich kann mir jetzt nicht vorstellen dass nur Yamaha keine Benötigt.


    Zu dem orig. Höcker gibt es auch irgendwo im Netz einen Eintrag, wo das jemand bei Yamaha angefragt hat,
    speziell wegen dem nur einen Sitzplatz und da war die Antwort von Yamaha, dass das eintragungspflichtig wäre.
    Viel Spass dabei ohne Papiere, das ist dann der gleiche Status wie mit meinem S2.

    Cu Mick
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    Ich fahr zur Hölle, braucht wer was?

  • #10

    Hallo Reiner,


    freut mich für Dich!


    Ich bin 16 Jahre mit meiner Pferrer Verkleidung auf der TRX gefahren ohne Stress, Abe oder Gutachten.
    Bis ich auf einen Pedanten hier beim Tüv kam, dann fing der Ärger an....


    Das Thema ist für mich:
    Ich will hinten keine Rasten. Damit das möglich ist, muss die Sitzplatzanzahl von 2 auf
    wahlweise 1/2 geändert werden. Hierzu darf bei wahlweise 1enm Platz nur 1 Sitzplatz verfügbar sein.
    D.h. entweder kürzere 1 Mann Sitzbank oder Sitzplatzabdeckung. Diese muss dann irgenwie per Hersteller/Nummer mit der Sitzplatzänderung eingetragen werden. Ohne Hersteller/Nummer oder Abe oder Materialgutachten ist das laut Tüv nicht möglich.


    Solangsam verliere ich aber die Lust an dem Thema und werde wohl meine Papiere zu hause lassen und vor dem Tüv Termin rückbauen.


    Falls jemand noch Ideen hat wie das sonst zu lösen ist wäre ich sehr dankbar!

    Cu Mick
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