ABE Debatte Höcker und Fussrasten

  • #11


    Vermutlich das das Problem. Wenn du auf einen Sitz umbauen und eintragen willst, dann muss eine Sitzplatzabdeckung drauf sein. Diese muss dann irgendwas entsprechen, weil diese Bestandteil der Anforderung ist, dass der Soziussitz gesperrt ist.
    Ist diese aber nur aus optischen Gründen ohne zwingende Funktion drauf, muss diese nicht eingetragen werden.
    So zumindest denke ich mir das.

  • #12

    Das ist der Punkt.
    Damit hat strenggenommen jeder der mit Höcker fährt das Problem,
    da hierdurch ein Sitzplatz entfällt.


    In der Abe für den Höcker von Suzuki der SV650 ist dies direkt geregelt.

    Cu Mick
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    Ich fahr zur Hölle, braucht wer was?

  • #13

    Wie oben schon geschrieben. Bei meinen Kawa`s war auch nie eine ABE oder Gutachten dabei. Sowas gab es von Kawa auch garnicht. Die original Teile von Kawa, passender Fzg.-Typ mal vorrausgesetzt, waren bzw. sind eintragungsfrei! Bei meiner damaligen ZX12R war die Höckerabdeckung sogar ab Werk drauf. Da gabs auch keine Papiere. Bei Nachfragen vom Tüv oder der Polizei gesagt, dass es sich um ein original Teil Handelt und die Sache war erledigt. Aber da hat wohl jeder hier andere Erfahrungen gemacht. Bei Teilen aus dem Zubehör, wie zB. von S2 oder Ermax/Bodystle usw sieht es natürlich anders aus. Da wird was schriftliches benötigt!

  • #14



    Wieso? Solange die hinteren Fußrasten noch montiert sind, könnte man ja noch zu zweit fahren. Der Höcker ist ja nur "auf" die Sitzbank montiert und man kann ihn jederzeit wieder abnehmen. Bleibt also ein Zweisitzer. [legt wahrscheinlich auch wieder jeder anders aus :eusa-think: ]


    Wie gesagt, bei meinen Kawa`s war das alles kein Problem, obwohl bei meinen Z1000 für den Höcker der Soziussitz entfernt werden mußte. Der Höcker kam nämlich anstatt des Sitzes drauf.

  • #15

    Reiner, ich verstehe deine Argumentation.
    Ggf. hat Kawa das bereits wahlweise 1/2 Pätze ab Werk eingetragen.
    Dann ist man ja aus der Nummer raus.
    Gab es bei einigen Modellen diverser Hersteller.


    Leider aber, Gestern noch mit dem TÜV Mann telefoniert, der hilfsbereit ist.
    Er ist auch sachlich bei uns, bittet aber um Verständnis für die rechtlichen Auflagen.


    "... in dem Moment wo die Abdeckung drauf ist,
    kann kein Zweiter mitfahren. Also weicht der Zustand gegen die Betriebserlaubnis des Motorrads ab."


    Das Ganze ist irgendwie ein Teufelskreis und macht nicht so richtig froh :evil:
    Wie gesagt, bin ja immer bemüht alles rechtlich sauber zu gestalten,
    tendiere mittlerweile aber in die Richtung: mir doch egal :icon-mrgreen:

    Cu Mick
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    Ich fahr zur Hölle, braucht wer was?

  • #17

    Mein Händler hat mir gerade mit einer Antwort vob Yamaha geantwortet.
    Keine ABE notwendig, dennoch wird das an weiterer Stelle geklärt.
    Ich gehe eher von einem übereifrigen TÜV Prüfer aus.

  • #18

    Anbei die Antwort von Yamaha,
    und hier sind wir wieder im Spiel... (Alkohol ist auch eine Lösung :lol: )
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    Sehr geehrter Herr ...,


    den Umbau auf Einsitzer müssen Sie tatsächlich vom TÜV abnehmen lassen.


    Unser Tipp: Lassen Sie sich diesen Umbau als „wahlweise“ eintragen. Dann können Sie zwischen 1 – und 2-Personen-Betrieb hin- und herrüsten, ohne dass Sie die Änderung jedes Mal eintragen lassen müssen.


    Mit freundlichen Grüßen


    Elisabeth Dege


    YAMAHA MOTOR DEUTSCHLAND GmbH
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    Hier noch eine ABE for eine original Suzuki Soziusabdeckung:
    http://mediacdn.shopatron.com/…9/spec_file/231525840.pdf


    Die Lage scheint wenig homogen...


    Homologation

    Cu Mick
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  • #19

    Umbau auf Einsitzer! Das ist ja eine andere Ausgangsstellung, als nur die Montage des Sitzbankhöckers.

  • #20

    ich wollt's auch 'grad sagen, ihr redet aneinander vorbei. :icon-mrgreen:
    Der eine redet nur vom Verhüterli, der andere von echter Änderung von 2 auf 1Sitzer.
    Das sind Apfel und Birnen.


    Nur das Häubchen ist bedeutungslos. Mit Umrüstung auf 1Sitzer muss man das auch in Ö neu typisieren!


    Nette Grüße, Wolfgang

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