Hallo,
ich kämpfe zur Zeit mit meinem Anwalt gegen eine Versicherung, nachdem ich vor einem Monat einen unverschuldeten Unfall hatte. Mittlerweile gibt es ein Gutachten der gegenerischen Versicherung in dem angemerkt ist das:
Die Überprüfung eines evtl. Wertminderungsanspruches ergab, dass für dieses Fahrzeug
eine Wertminderung nicht mehr gerechtfertigt ist. Ausschlaggebend sind das
Fahrzeugalter, der Erhaltungszustand und die Gesamtlaufleistung. Bei der Überprüfung
wurden sämtliche bekannt gewordenen relevanten Faktoren beachtet.
Die Überprüfung eines evtl. Wertminderungsanspruches ergab, dass aufgrund der
Geringfügigkeit des Schadens ein Anspruch auf merkantile Wertminderung nicht
gegeben ist.
Selbstverständlich sehen wir das völlig anders, ich gehe, im Falle eines Weiterverkaufs, von einer deutlichen Wertminderung aus da ich das Moped als Unfallfahrzeug verkaufen müsste. Hier also nun meine Frage: hat jemand hier bereits irgendwelche Erfahrung im Verkauf eines Königs mit Unfallschaden und kann einen entsprechenden Verlust beziffern?
Vielen Dank für eure Hilfe
Axel