Wertverlust nach Unfall

  • #1

    Hallo,
    ich kämpfe zur Zeit mit meinem Anwalt gegen eine Versicherung, nachdem ich vor einem Monat einen unverschuldeten Unfall hatte. Mittlerweile gibt es ein Gutachten der gegenerischen Versicherung in dem angemerkt ist das:


    Die Überprüfung eines evtl. Wertminderungsanspruches ergab, dass für dieses Fahrzeug
    eine Wertminderung nicht mehr gerechtfertigt ist. Ausschlaggebend sind das
    Fahrzeugalter, der Erhaltungszustand und die Gesamtlaufleistung. Bei der Überprüfung
    wurden sämtliche bekannt gewordenen relevanten Faktoren beachtet.
    Die Überprüfung eines evtl. Wertminderungsanspruches ergab, dass aufgrund der
    Geringfügigkeit des Schadens ein Anspruch auf merkantile Wertminderung nicht
    gegeben ist.


    Selbstverständlich sehen wir das völlig anders, ich gehe, im Falle eines Weiterverkaufs, von einer deutlichen Wertminderung aus da ich das Moped als Unfallfahrzeug verkaufen müsste. Hier also nun meine Frage: hat jemand hier bereits irgendwelche Erfahrung im Verkauf eines Königs mit Unfallschaden und kann einen entsprechenden Verlust beziffern?


    Vielen Dank für eure Hilfe


    Axel

    Die Kunst der Lebensführung besteht bekanntlich darin, mit gerade so viel Dampf zu fahren, wie gerade da ist
    >T. Fontane<

  • #2

    Hängt wohl sehr davon ab, was genau passiert ist.


    Angenommen dir hat einer die Vorfahrt genommen, du bremst und fährst nur noch mit 2 kmh in den Unfallgegner rein, wobei das Bike aber umkippt und auf der Seite landet. Dann tauscht man evtl ein Seitenteil und ein Lenkerende und der Schaden ist behoben. Dann wäre es aber m.E. auch nicht erforderlich das Motorrad als "Unfallfahrzeug" zu inserieren.


    Fährst du natürlich mit 30 kmh in den rein und die ganze Front und Gabel müssen erneuert werden sieht das sicher anders aus. Dann kann man aber nicht von einer "Geringfügigkeit des Schadens" sprechen.

  • #3

    Der Schaden liegt, laut Gutachten, bei über 3K netto was, meines Erachtens nach, kein Bagatellschaden mehr ist.....

    Die Kunst der Lebensführung besteht bekanntlich darin, mit gerade so viel Dampf zu fahren, wie gerade da ist
    >T. Fontane<

  • #4

    1)
    Was besagt denn das Gutachten des "Sachverständigen deines Vertrauens"?


    2)
    Wenn man die Wahl zwischen 2 völlig identischen Fahrzeugen hat, eines davon allerdings ein Unfallfahrzeug ist, welches würde man denn dann eher kaufen!?



    Gesendet von meinem ANE-LX1 mit Tapatalk

  • #5

    Moin,


    was sagt Dein eigener Gutachter? Da es sich wohl um einen Haftpflichtschaden handelt, bei dem Du Geschädigter bist, hast Du das Recht einen eigenen Gutachter auf Kosten der gegenerischen Versicherung zu bestellen. Die gegnerischen Versicherungen versuchen mit allen Mitteln und Tricks sich aus der Verantwortung zu stehlen und für sich die Kosten zu minimieren.
    Es ist gut, dass Du es einem Anwalt übergeben hast. Falls Du keinen eigenen Gutachter bisher hast, würde ich einen hinzuziehen.


    hier kannst Du es auch nachlesen.


    https://www.bussgeldkatalog.or…gutachter-bei-autounfall/


    Wer zahlt die notwendigen Gutachten bei einem Unfall?


    Die meisten anfallenden Unfallkosten – wie Schadensersatz und Prozesskosten – trägt die Haftpflichtversicherung des Verursachers von einem Unfall. Doch wer zahlt für die Gutachter?


    Gemäß § 91 der Zivilprozessordnung (ZPO) müssen alle Kosten des Rechtsstreites von der Partei übernommen werden, welche den Schadensersatzprozess verloren hat. Dazu gehören auch die Gutachterkosten.


    Dies ist auch dann der Fall, wenn die Versicherung des Unfallverursachers bereits einen eigenen Kfz-Sachverständigen engagiert hat und der Geschädigte zusätzlich einen unabhängigen Gutachter beauftragt. Als Geschädigter haben Sie immer das Recht, sich einen eigenen Sachverständigen zu suchen, dessen Kosten von der unterlegenen Seite gezahlt werden müssen (u.a. Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 22.7.2014, Az. VI ZR 357/13).


    (Quelle: http://www.bussgeldkatalog.org…-gutachter-bei-autounfall)


    Beste Grüße
    Erik

    >>>schwarz ist bunt genug<<<

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