Auffahrunfall - Verursacher fährt rückwärts an Kreuzung
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#123 Moin, kann jetzt auch mitreden beim Thema Auffahrunfall. Freund stellt Mopped ab zwecks Pinkelpause. Parkplatz gross und übersichtlich. Vor Ihm stand ein LKW mit genügend Abstand. Noch nicht aus dem Wald raus, rufen schon Bauarbeiter die vorm LKW standen; komm mal schnell, der ist dir ins Mopped gefahren. Polizei und ADAC verständigt. Vorderrad dreht nicht mehr, also nicht fahrbereit. Abschlepper bringt es am nächsten Tag in die Werkstatt. Jetzt wird Gutachter eingeschaltet ( hat er ja Anrecht drauf). Für Ihn wird die Saison beendet sein ( 04-10). Am Ständer sieht man wie weit das Mopped geschoben wurde.
Mal sehen wie es weiter geht.
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#124 Wie ist das rein rechtlich mit einer Dashcam, wenn man wahllos alle Verkehrsteilnehmer aufnimmt?
Ein entfernter Bekannter hat eine in seinem PKW verbaut, Bei einem Unfall mit LKW gab es da wohl Unstimmigkeiten.
Genaueres weiß ich aber nicht.
Solche Bilder machen immer wieder Aua im Auge.
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#125 Dashcam darf glaube ich nicht als Beweismaterial verwendet werden vor Gericht.
Ein Arbeitskollege hatte mal mit dem Auto den Fall dass der Unfallgegner seiner Versicherung sagte er wäre nicht schuld gewesen.
Aufgrund des Dashcam Videos hat die gegnerische Versicherung dann aber bezahlt.
Kann also ausserhalb des Gerichts seine Berechtigung haben, so ne Dashcam.
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#127 Der BGH (höchste Instanz in zivilrechtlichen Verfahren nach BGB) sagt in einem Urteil aus 2018 dazu, dass die permanente, anlasslose Aufzeichnung zur Wahrnehmung der Beweisinteressen nicht erforderlich sei und daher gegen den Datenschutz verstoße, weil man die anderen Verkehrsteilnehmer im Auto auf die Aufzeichnung nicht hinweisen kann.
Auf der anderen Seite sagt er auch, dass eine permannete, anlasslose Aufzeichnung zu Beweiszwecken in einen Unfallhaftpflichtprozeß verwertbar sein kann und dass dabei eine Interessen- und Güterabwägung erfolgen muss, d. h. wenn kein anderes Beweismittel vorhanden ist, kann die Aufzeichnung verwertet werden, wenn das Interesse des Klägers überwiegt.
Die Verwendung einer Cam zur Aufzeichnung von Verkehrsverstößen anderer Verkehrsteilnehmer, um diese dann zur Anzeige zu bringen geht selbstverständlich nicht und ist bußgeldbewert. Das ist ganz klar richtig und einsichtig, weil es andernfalls mögliche selbsternannte Ordnungshüter gäbe, die nichts anderes zu tun und eine Freude hätten, als andere hinzuhängen.
Insgesamt wie immer beim Datenschutz eine schwierige Materie.
Gruß
Thomas
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#128 "Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am 15. Mai 2018 (Az.VI ZR 233/17), dass selbst eine permanente, anlasslose Aufzeichnung einer Dashcam im Unfallhaftpflichtprozess verwertbar sein kann. Die Videoaufzeichnung ist trotz Verstoßes gegen das Datenschutzrecht im Zivilprozess als Beweismittel verwertbar. Hinsichtlich der Frage der Verwertbarkeit muss im Einzelfall jedoch eine Interessen- und Güterabwägung vorgenommen werden. Im Entscheidungsfall überwogen die Interessen des Klägers an der Verwertung der Aufzeichnung.
Begründet wurde die Verwertbarkeit unter anderem damit, dass sich der Beklagte durch die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr selbst der Wahrnehmung und Beobachtung anderer Verkehrsteilnehmer aussetzt. Im Übrigen ist nach Auffassung des Gerichts auch die häufig auftretende Beweisnot aufgrund der Schnelligkeit des Straßenverkehrs zu berücksichtigen.
Auch der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht anderer führt nicht zu einem Beweisverwertungsverbot, so das Gericht. Denn dieses werde durch datenschutzrechtliche Bestimmungen geschützt, die selbst kein Beweisverwertungsverbot enthalten oder bezwecken.
Das Gericht wies jedoch darauf hin, dass eine permanente, anlasslose Aufzeichnung zur Wahrnehmung der Beweissicherungsinteressen nicht erforderlich sei und daher gegen den Datenschutz verstoße."
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#129 Moin,
Allein das letzte Bild mit der Schleifspur von ca. 30 cm. macht mir Angst.
Da mir das mit dem PKW passiert ist, ich noch auf dem Hocker saß!, sollte jeder
noch einmal kurz inne halten , wenn er seinen Bock abstellt. Gibt es keine Zeugen
usw. bleibst du mal eben auf 3,5-4 Mille sitzen. An einer Ampel, Stauende, Parkplätze
stehe ich immer so das ich mich frage; Sieht er mich!!!. Das bezieht sich natürlich nur
auf Positionen die ich beeinflussen kann. Wenn man schon STEHT und es nagelt jemand
rauf ist vorbei mit der schönen THEORIE!!!!!
Gruß Jupp.
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#130 Ja stimmt vollkommen, das Gerätchen immer möglichst so parken, dass es von anderen, die grundsätzlich nicht schauen, ob da was sein könnte und noch dazu ein Motorrad, welch abstuse Vorstellung, sicher ist. Der Lkw Fahrer ist eben einfach rückwärts gefahren, ohne sehen zu können, ob ein Fahrzeug hinter seinem Lkw geparkt ist, weil auf einem Parklatz wohl seiner Meinung nach nicht damit zu rechnen ist. Leider alltäglich.
Gruß
Thomas
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