Alles anzeigenJa, bisher haben sich alle über diesen Absatz gewundert, inkl. Fahrlehrer. Das Pinlock ist klar.
Sinn macht das für mich auch nur sehr begrenzt, da Pinlock doch gerade ab Dämmerung - da wird es ja bekanntlich kühler - und bei Regen Sinn machen sollte.
Da bin ich 100% bei dir.
Ja, aber nur die minimal getönten haben ECE, zumindest was ich bisher gesehen habe. Alles was wirklich auffällig dunkler oder verspiegelt ist habe ich noch nie mit ECE gesehen. War auch nur eine Frage aus Interesse. Was wäre in der Nacht eigentlich die zu erwartende Strafe, von der Schuldfrage bei Unfällen und dem Unsinn sich die Sicht zu verbauen mal abgesehen? Fahren ohne geeigneten Helm?
Hab mal geschaut und auf meinem getönten Visier stehen zwar Prüfnormen darauf aber im Gegensatz zum klaren Visier tatsächlich keine ECE-Kennzeichnung. Dafür steht aber der Hinweis drauf, dass das Visier nur tagsüber verwendet werden darf.
Die Frage nach der möglichen Strafe ist gut. In der STVO gibt es da meines Wissens auch keine detaillierten Regelungen zu getönten Visieren. Lediglich, dass es verboten ist diese bei schlechten Sichtverhältnissen, Dämmerung oder in der Nacht zu benutzen. Theoretisch könntest du das getönte Visier dann hochklappen und wärst eigentlich wieder legal unterwegs. Es besteht ja keine Visierpflicht. Wenn sie dich mit geschlossenem getönten Visier bei Nacht oder Dämmerung erwischen, dann wird es womöglich eher so gehandhabt, wie wenn du dir absichtlich im Straßenverkehr die Augen mit der Hand zuhalten würdest. Ist aber reine Spekulation und hab auch keine Ahnung, was das kostet.