Neue Komplettanlage - Ohne Nachteile?

  • #91

    es gibt eine ABE für die MT09 gibt, dann sollte die Eintragung für die XSR kein Problem sein.

    Meine Yamaha-Werkstatt meinte bei mir seinerzeit die e-Nummer auf der Anlage reicht eigentlich völlig aus, auch für den TÜV, hab trotzdem die Eintragung machen lassen (RN43).

    Beim TÜV-Termin in der Werkstatt hat der Prüfer ein Gutachten ausgestellt, damit habe ich die Anlage eintragen lassen, fertig. Ich würde jedenfalls diesen Weg gehe bzw versuchen (ich wiederhole mich)!

  • #92

    die E-Nr verweist auf ein Gutachten mit Prüfbericht. Wenn die Xsr da beinhaltet sein sollte, fein. Ansonsten wie bereits geschrieben, Einzelabnahme. Warum sollten sonst Teile mit R1 Abe nicht auch eingesetzt werden dürfen? 😊 Aber das wird zu mühsam, einfach mal den Tüver des Vertrauens anrufen und fragen…

    Cu Mick
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    Ich fahr zur Hölle, braucht wer was?

  • #93

    Die Motoren der XSR und der MT sind quasi identisch, das ist der Unterschied zur R1 Anlage 😉

    Und SC hat einfach keinen Bock für die XSR nochmal ein Gutachten zu machen, weil das kostet Kohle. War bei der RN43 exakt das Gleiche!

  • #94

    Und weil das so ist mit den Motoren ist eine Eintragung auch ziemlich easy, da braucht es nicht viel dafür als eine fähige Yamaha Werkstatt plus TÜV Prüfer. Da brauchste nicht vorher beim TÜV anrufen, die kennen sich da im Detail eh nicht aus. Wenn die Werkstatt dem Prüfer aber schlüssig nachweist: "Hier hörma, gleiche Motoren, nur anderer Rahmen, kannste eintragen!" dann klappt das auch.


    So, hab jetzt keine Lust mehr, zum dritten Mal erklärt.

  • #95

    In Januar wurde mir folgendes geschrieben:

    Hello


    Thanks for your interest, all products for MT-09 / Euro 5 are compatible / homologated also on XSR 900.


    We plan to develop a new product with design dedicated to XSR but, at the moment, we have no sure timescale for it. 🤷‍♂️

  • #96

    Sogar der Rahmen ist gleich. :saint: Aber vorsicht, die Euro 4 MT 09 und die XSR hatten beide die Typbezeichung RN 43, die Euro 5 MT 09 aber RN 69 und die XSR RN 80 und nicht behaupten, der TÜV kenne sich in den Details nicht aus. Das kann nach hinten losgehen.

    2 Mal editiert, zuletzt von tomsi59 ()

  • #98

    Eigene Erfahung mit einem Puig Windschild.

    In der ABE waren BMW R Modelle, aber keine K Modelle geführt.

    Trotz Vorlage der Ersatzteilnummern von Lampe, Lampenhalter usw., der ja bei R und K gleich ist,

    wollte das kein Prüfer in der Nähe eintragen - Dekra.

    Somit bin ich ins Nachbarland gefahren, da ist der TÜV zuständig und der war gnädig - eh - einsichtig das es ja gleich ist.

    Trotzdem gab es da noch einen Knaller der die Kanten vom Windschild auf scharfkantig kontrolliert hat.

  • #99

    endlich einer der mich versteht… das meinte ich mit dem Vergleich zur R1 RN32 o.ä, und das geht nur per Einzelabnahme, da andere Typbezeichnung. Jetzt habe ich aber auch keine Lust mehr das +3mal zu erklären… hab das Problem auch nicht, wollte nur helfen. 😂🤣

    Cu Mick
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  • #100

    so ähnlich sehen meine Erfahrungen auch aus, R1 Zangen auf der Trx eingetragen Odyssee…

    Cu Mick
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