Aus meiner Sicht ist es so, dass mit den Abgasbeschränkung ab Euro 3 durch die Verwendung von leistungsbeschränkenden Eingriffen in bestimmten relevanten Bereichen zur Einhaltung der Abgasnormen bzw. mit den Drosseln im oberen Geschwindigkeitsbereich zur Erzielung eines für jeden Fahrer beherrschbaren sicheren Fahrverhaltens, die eigentlich mögliche freie Leistungsentfaltung der Motoren eingeschränkt wird und das merkt man dann auch, wenn diese wiederhergestellt ist. Allerdings natürlich in einem lediglich merkbaren und auf der Rolle feststellbaren Umfang von ca. 4 - 5 PS (bei einer auf Fahrbarkeit über das gesamte Drehzahlband gewählten Abstimmung), wobei diese PS-Zahl natürlich vernachlässigbar ist, aber in der Leistungsentfaltung im Vergleich zur gedrosselten Variante spürbar ist. Das ist es dann auch und genügt dann schon, wenn man es denn will, einhergehend mit einem Verlust der ABE, der aber bei einem ECU Flash aus meiner Sicht unproblematisch ist, weil nur mit gezielter Überprüfung der ECU feststellbar und da braucht es schon einen begründeten Verdacht und Anlaß, den einzuschätzen, mir nicht möglich ist.
Gruß
Thomas