Vorzeitiges Saisonende! und Zwangspause

  • #22

    Teilschuld würde ja bedeuten, das der Auffahrende nur für einen kleinen Teil des Schadens aufkommt und nicht die Hauptschuld bekommt. Das wäre unlogisch, denn kein Fehlverhalten eines anderen Verkehrsteilnehmers entbindet dich von der Verantwortung genügend Sicherheitsabstand zu halten und wenn der Auffahrende nicht rechtzeitig zum Stehen kam, dann war der Sicherheitsabstand ja wohl nicht ausreichend. Auffahrunfälle sind bei der Schuldfrage eigentlich eine ziemlich klare Angelegenheit. Der Auffahrende ist fast immer zu 100 % Schuld. Ausnahmen sind Nötigung/Breakchecking oder wenn dir jemand in den Sicherheitsabstand reinfährt und es dadurch zum Auffahrunfall kommt. Also Situationen in denen du unverschuldet keinen Sicherheitsabstand hattest und auch keine Zeit hattest wieder genügend Sicherheitsabstand aufzubauen.

  • #23

    War das ein Gutachter von der gegnerischen Versicherung oder von dir beauftragt.? Das ist wichtig

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